Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Also zuerst mal schreibe ich am besten, was ich schon weiß:
- Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (Hakenkreuz, Sigrune, etc.) sind dann erlaubt, wenn sie sich auf vorkonstitutionellen Schriften (vor Kriegsende veröffentlicht) befinden.
- Es ist außerdem erlaubt, diese Kennzeichen z.B. für Filme oder für geschichtliche Recherchen zu verwenden.
- Es ist nicht erlaubt, diese Kennzeichen auf „Covern von Büchern der Trivialliteratur“ zu verwenden.
Und da komme ich zu meinen Fragen:
Wer entscheidet eigentlich, ob ein Buch „Trivialliteratur“ ist oder nicht? Ich denke da eines, dass ich in dem Glauben gekauft habe, ein Sachbuch zu erwerben … aber ich habe selten so viel Müll gelesen.
Und was passiert, wenn jemand der Meinung ist, dass das Buch der Trivialliteratur zuzurechnen ist? Wird dann nur das Hakenkreuz herausgeschnitten, oder ist das Buch ganz weg?
Wer stellt eigentlich fest, ob man Bücher aus geschichtlichem Interesse bei sich ansammelt oder aus anderen Gründen? Wenn man mal von „in dubio pro reo“ ausgeht, dann dürfte eigentlich nie etwas derartiges beschlagnahmt werden - wird aber offenbar, das verstehe ich nicht.
Gerade auf den Covern von englischsprachigen Büchern geht man mit den Hakenkreuzen ja recht großzügig um. Es wäre schon ärgerlich, wenn plötzlich ein Buch nur deshalb weg wäre - oder ein Loch im Cover verpasst bekäme. 
Schöne Grüße
Petra
