Hallo,
ich habe einen Anhänger zum Transportieren von Booten Ende letzten Jahres gekauft. Da ich nun zum TÜV damit will, würde mich eine Mindesthöhe der Kennzeichenbefestigung interessieren. Bisher ist der Abstand zum Asphalt von der Unterkante des Kennzeichens gemessen knapp 20cm! Im Web habe ich bereits widersprüchliche Angaben gefunden, meistens ist aber von 30cm die Rede. Manche meinen, dass das wohl nur eine Richtlinie wäre. Was stimmt nun?
Danke und Gruß
Markus BvG
Hi,
steht alles in der StVZO § 60, besonders (2), (4) und (5a).
Nachzulesen unter z.B. www.verkehrsportal.de , dann auf Gesetze klicken.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]