Kennzeichenmitnahme Bayern

Hallo,

wenn Person A sein Fahrzeug auf seinen Zweitwohnsitz anmeldet (in München z.B.), und nach einer Zeit den Zweitwohnsitz wieder „auflöst“, kann er dass das erteilte Kennzeichen in den Zulassungsbereich des Erstwohnsitzes „mitnehmen“ (Beide Zulassungsbeszirke liegen im gleichen Bundesland, nämlich Bayern)

habe im Internet nichts aussagekräftiges gefunden, wer kann mir helfen?

Vielen Dank

Max

Guten Tag,

das sollte nur möglich sein wenn´s im selben Landkreis spielt. Also vom Ortskennzeichen für München nach Regensburg mitnehmen das wird nix

Habe nämlich gehört dass das innerhalb eine Bundeslandes möglich ist, und ab 2013 wohl auch bundesweit möglich gemacht werden soll :smile:

Diese Regelung ist zur Zeit noch nicht bekannt.
Bisher gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern.

In Rheinland-Pfalz z.B. nur von der Stadt zum jeweiligen Landkreis oder umgekehrt.

Also kann mir zur Situation in Bayern hier leider keiner was sagen :frowning:

Danke euch trotzdem

Person A wird warten bis nächstes Jahr dis bundesweite Regelung kommt und sich dann ein HH-Kennzeichen besorgen.

Danke

Moin,

Habe nämlich gehört dass das innerhalb eine Bundeslandes
möglich ist, und ab 2013 wohl auch bundesweit möglich gemacht
werden soll :smile:

Richtig. Bisher ist es auch in einigen Bundesländern innerhalb des jeweiligen Bundeslandes möglich. Bayern gehört nach meinem Kenntnisstand aber nicht dazu. Bei uns in Schleswig-Holstein und in Hessen geht das seit rund 2 Jahren.
Geplant ist, die Kennzeichenmitnahme 2013 bundesweit zu ermöglichen.
Beschlossen ist da aber offensichtlich noch nichts.

Gruss Jakob

Okay danke dir, dann Drück ich mal die Daumen, und hoffe dass das dann wenn auch nach der Wahl 2013 weiter verfolgt wird, wäre ja üblich das einfach unter den Tisch fallen zu lassen.