Hallo,
wenn Person A sein Fahrzeug auf seinen Zweitwohnsitz anmeldet (in München z.B.), und nach einer Zeit den Zweitwohnsitz wieder „auflöst“, kann er dass das erteilte Kennzeichen in den Zulassungsbereich des Erstwohnsitzes „mitnehmen“ (Beide Zulassungsbeszirke liegen im gleichen Bundesland, nämlich Bayern)
habe im Internet nichts aussagekräftiges gefunden, wer kann mir helfen?
Vielen Dank
Max