Kennzeichenübernahme Urkundenfälschung

Altes Fahrzeug wurde abgemeldet im gleichzeitig ein neues Fahrzeug angemeldet mit übernahme der alten Kennzeichen. Da ich mit dem alten FZ bei der Zulassungsstelle war habe ich nun die Kennezeichen für die fahrt zum Schrottplatz nochmals am alten FZ angebracht.
Nun habe ich eine ladung zur polizei wegen Urkundenfälschung.

Ist dieses denn gesetzlich gesehen eine urkundenfälschung? zum anderen gehe ich davon aus das aufgrund §23 Abs.4 Stvzo die fahrt erlaubt war. doch woher hätte ich ein „ungestempeltes“ Kennzeichen herbekommen sollen, da es ja wieder auf das neue FZ zugelassen worden ist.

Ebenso das Problem der halter ist meine Frau hat Sie auch eine Strafe zu erwarten(sie war dabei) ?

hallo!

ich kann dir leider nicht weiterhelfen, ich halte die fahrt für legal.
aber ein hinweis: die fahrten mit ungestempelten kennzeichen sind in der FZV §10 (4) geregelt, schon lange nicht mehr in der StVZO.

grüße!