Ich möchte gerne wissen wie ein Anwohnerparkplatz(strasse die nur für anwohner zum parken genehmigt ist) gekennzeichnet sein muss.am anfang der strasse ist kein schild oder hinweis.dennoch gab es ein knöllchen von 15 euro.ich habe geschaut.am anfang der einbahnstrasse steht rein gar nichts.
wie soll man sich verhalten?anrufen oder einspruch einlegen?
Ich möchte gerne wissen wie ein Anwohnerparkplatz :gekennzeichnet sein
muss.am anfang der strasse ist kein schild oder
hinweis.dennoch gab es ein knöllchen von 15 euro.ich habe
geschaut.am anfang der einbahnstrasse steht rein gar nichts.
Hallo!
Bei Anwohnerparkplätzen ist es durchaus auch zulässig, diese mit einem eingeschränkten Zonenhaltverbot zu kombinieren. Womöglich war dies bei dir auch so. So ein „eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ kann demnach auch ganz woanders sein, als wo dein Auto schlußendlich geparkt hast. Entscheidend ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Wenn du also beim hereinfahren in die Zone das Verkehrszeichen übersehen hast, hast du leider Pech.
Wie lautet denn der Verstoß konkret?
MfG!
Hallo Herr Lange.
Es ist ein Parken im eingeschränkten Halteverbot mit Zusatzzeichen ‚bewohner mit
parkausweis frei‘.
es ist jedoch vollkommen sicher,dass bei der einfahrt in diese einbahnstrasse kein hinweisschild darauf steht.das hatte ich überprüft.muss ein hinweis darauf nicht bei der einfahrt in eine strasse stehen?
einen netten gruss,
a. ladischensky
Es ist ein Parken im eingeschränkten Halteverbot mit
Zusatzzeichen ‚bewohner mit
parkausweis frei‘.
es ist jedoch vollkommen sicher,dass bei der einfahrt in diese
einbahnstrasse kein hinweisschild darauf steht.das hatte ich
überprüft.muss ein hinweis darauf nicht bei der einfahrt in
eine strasse stehen?
Hallo!
Ich glaube, hier liegt ein kleines Mißverständnis vor. Ich hoffe, eine Tempo 30-Zone ist dir bekannt?! Bei einer solchen Zone steht am Anfang und am Ende ein Schild. Auch wenn du innerhalb der Zone in eine andere Straße abbiegst, gelten dort die 30km/h.
Gleiches gibt es auch für das eingeschränkte Haltverbot. Du fährst hinein, und in jeder Straße dieses Bereichs gilt automatisch eingeschränktes Haltverbot, in deinem Falle haben jedoch Bewohner mit Parkausweis das Recht da zu parken. Erst wenn du das Zonenhaltverbot wieder passierst, also aus der Zone hinausfährst, ist es aufgehoben und es gelten wieder die „normalen“ Straßenverkehrsregeln, wonach z. B. für ein eingeschränktes Haltverbot an jedem Straßenanfang nach einer Kreuzung/Einmündung auf der gleichen Straßenseite ein neues Verkehrszeichen stehen muß.
Daher nach Schilderung der Sachlage auch mein Verdacht auf eine „Zone für ein eingeschränktes Haltverbot“. Es muß in diesem Bereich EBEN NICHT an jeder Einmündung ein Verkehrszeichen stehen. Falls es sich um eine solche Zone handelt, ist die Verwarnung gerechtfertigt und ich würde an deiner Stelle das Verwarngeld bezahlen.
MfG!