Liebe/-r Experte/-in,
darf die Kennzeichnung (A-Tafel) bei den Rücktransporten (leer) am Fahrzeug verbleiben? Die Ladeflächen sind ungereinigt.
Ich bedanke mich schonmal für die Antwort!
Freundliche Grüße,
Nicole
Liebe/-r Experte/-in,
darf die Kennzeichnung (A-Tafel) bei den Rücktransporten (leer) am Fahrzeug verbleiben? Die Ladeflächen sind ungereinigt.
Ich bedanke mich schonmal für die Antwort!
Freundliche Grüße,
Nicole
Hallo und Guten Morgen,
verbindliches findet sich in §55 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Der Abfalltransport geht nur in eine Richtung-ich kann nur vermuten dass Sie von der Gefahrgutschene her denken-ungereinigte Verpackungen.
Also ich tendiere dazu: Nach dem regulären abladen kann das A-Schild zugeklappt werden.
Richtig verbindlich kann aber eine Auskunft bei der für Sie zuständigen Aufsichtebehörde sein, In Hessen ist das der RP.
Näheres und Info hier
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?..
oder die IHK, Beispiel zur Umsetzung des KrwG hier
http://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Umwelt/Abfa…
und Bundesländerübergreifende Auslegungen zu den §§ 53-55 hier
http://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Anhaenge/Vo…
Viele Grüße
Hallo NicoleJan,
wenn kein Müll geladen ist kannst Du das A-Schild einklappen.
Hallo Nicole,
ich würde die Kennzeichnung -A- „gesteckt“ lassen.
Auf unserer letzten Gefahrgutschulung wurden wir darauf hingewiesen, dass selbst bei der Abräumung einer Baustelle vom Handwerker (z.B. Dachdecker oder Anstreicher) wegen der leeren aber noch mit Restinhalten behafteten Eimern, gefahrgutrechtlich das -A- gesteckt sein MUSS!
Liebe Grüße sendet
Peter Wiederstein