Kennzeichnung 'bezahlt' in VA01 bei Auftragsanlage

Guten Tag,

ich hoffe mir kann einer der Kollegen schnell weiterhelfen …

Wenn ich einen Auftrag manuell erfasse (VA01) und dabei mitgeben will, dass der Auftrag bereits ganz oder teilweise bezahlt ist, was muss ich dann an welcher Stelle mitbuchen oder nachbuchen? Wo erfolgt die Kennzeichnung?

Gruß
elbero

Hallo,
ich würde das über eine oder zwei Zahlungsarten ausprägen.
Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,

kannst Du mir das ein wenig erläutern? Verstehe ich nicht ganz. Wo finde ich in der VA01 die Zahlungsarten?

Gruß
elbero

Hallo,
zu jedem Kunden oder auch Auftrag gibt es eine Zahlungsart z.B. 30 Tage netto, 14 Tage 3 % skonto.

So kann auch eine Zahlungsart ‚Auftrag bereits bezahlt‘ lauten.
Die Zahlungsart steht im Auftragskopf und wird als Vorshlag vom
Kunden in den Auftrag bereits übernommen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß Wolfgang

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Hallo,
einen kleine Anmerkung…

zu jedem Kunden oder auch Auftrag gibt es eine Zahlungsart
z.B. 30 Tage netto, 14 Tage 3 % skonto.

… was Du meinst ist die „Zahlungsbedingung“, oder?

Gruß S-J

Hallo Smithers-Jones,

Du hast recht, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Danke
Gruß Wolfgang

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Hallo,

o.k. das mit den Zahlungsbedingungen habe ich bis hier verstanden.

  • Wird denn beim Eintrag der entsprechenden neuen ZB automatisch keine Rechnung erstellt oder zumindest nur eine Rechnung mit dem Zusatz für den Kunden, dass die Ware nicht noch einmal von ihm bezahlt werden soll?

  • Wie weiß man bei der Faktura, daß die Ware auf anderem Wege als auf Rechnung bezahlt werden wird

  • Zusätzlich zu den Zahlungsbedingungen müßte ich bei einem OnlineShop wohl einen neuen Regulierer (PayPal oder Kreditkartenfirma)mitgeben? Zur Erklärung: Wir möchten Aufträge aus unserem OnlineShop sichten und im ersten Step manuell in die VA01 einfügen. Hier ist es auch möglich per PayPal oder Kreditkarte zu bezahlen.

Gruß
elbero

Hallo,

  • Eine Rechnung muss immer erstellt werden (Übergabe ins FI),
    auf Grund der entsp. Zahlungsbedingung kann dann ein Vermerk auf
    der Rechung stehen damit der Kunde kein zweites mal bezahlt.

  • Natürlich müßt ihr klären, wie Rechng und bereits getätigte
    Zahlung verrechnet (ausgeglichen) wird.

  • Wie weiß man bei der Faktura, daß die Ware auf anderem Wege als auf
    Rechnung bezahlt werden wird : dafür steht ja ein entsprechnder
    Text auf der Rechnung.

  • Zu dem OnlineShop kann ich Dir nicht helfen.

Gruß Wolfgang

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