Hi!
Meines Wissens nach darf sich ein Einzelunternehmer einen Phantasienamen zulegen. Den Namen darf er frei wählen und der eigene bürgerliche Name muss nicht zwangsläufig im Phantasienamen auftreten, allerdings muss der bürgerliche Name des Einzelunternehmers immer mit angegeben werden (in der Regel dann eine Zeile unter dem Phantasienamen). Ich hoffe, soweit ist das richtig? Zudem darf der Phantasiename nicht geschützt sein. Meine erste Frage wäre: Wie bringt man in Erfahrung, ob ein Phantasiename geschützt ist? Muss man dazu einen Anwalt fragen oder gibt es da andere Möglichkeiten?
Meine eigentliche Frage bezieht sich nun auf die Kennzeichnung von Einzelunternehmern. Ich habe mich versucht, darüber zu informieren, allerdings bin ich auf unterschiedliche, sich teilweise widersprechende Informationen gestoßen. Daher möchte ich das hier thematisieren:
Wie muss sich ein Einzelunternehmer „kennzeichnen“? Wenn er Angebote im Internet inseriert (z.B. bei eBay). Wäre dann folgendes Muster legitim?
Phantasiename Inh. bürgerlicher Name
Adresszeile 1
Adresszeile 2
Land
Beispiel:
ABC ZUM QUADRAT Inh. Max Mustermännchen
Hirschweg 809 f
00129 Frankfurt
Deutschland
Muss noch etwas angegeben werden? Telefonnummer, Emailadresse? Was ist vorgeschrieben?
Und wie verhält es sich im Email- und Schriftverkehr? Was ist dort vorgeschrieben, was ein Einzelunternehmer angeben muss? Würde dort die Kennzeichnung von eben ausreichen?
ABC ZUM QUADRAT Inh. Max Mustermännchen
Hirschweg 809 f
00129 Frankfurt
Deutschland
Oder muss der Einzelunternehmer dort nochmal extra hinschreiben, dass er Einzelunternehmer ist?
Sprich:
Einzelunternehmer
ABC ZUM QUADRAT Inh. Max Mustermännchen
Hirschweg 809 f
00129 Frankfurt
Deutschland
Vielen Dank schonmal für alle Antworten, die weiterhelfen