Hallo und Guten Tag,
habe gerade einen gegenstand zur Hand, der zu einem dem medizinischen Gerät gehört, und der mit einem Ausrufezeichen in einem gelben Dreieck gekennzeichnet ist als „Kennzeichnung vor allgemeiner Gefahr“
Die Beschriftung dazu ist aber leider nur in englisch, Japanisch, Russisch und chinesisch.
Müsste die Beschriftung nicht auch auf deutsch sein? Und welche Rechtsgrundlage?
Vielen Dank vorab