Vor meinem Haus befindet sich eine Verkehrsfläche. Diese grenzt nahtlos an den Gehweg an und ist wie dieser geteert. Der Bordstein ist nicht vertieft. Mann könnte also von einem verbreitertem Gehweg sprechen. Die Verkehrsfläche nutze ich zum Abstellen meiner Fahrzeuge. Nun tritt häufig das Problem des Zuparkens durch fremde Verkehrsteilnehmer auf und ich schaue in die Röhre, da es ringsrum ziehmlich eng zugeht. Ich würde daher gern wissen, wie ich diese Fläche rechtssicher so kennzeichnen kann, das das Zuparken zumindest gesetzlich ein Ende hat, bzw. eindeutig als ordnungswidrig behandelt werden kann.
Vielen Dank!