Kennzeichnungspflicht / rechtliche Grundlagen "Kein Trinkwasser"

Hallo Leute,

gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, in dem beschrieben wird, wann ein Schild „Kein Trinkwasser“ zu setzen ist?

In der TrinkwV kann ich lediglich herauslesen, was Trinkwasser ist und was kein Trinkwasser ist. In den Kommentaren steht, dass man Trinkwasser nicht mit dem Schild „Kein Trinkwasser“ kennzeichnen darf. Aber wann muss ich kein Trinkwasser (z.B. Springbrunnenwasser oder Wasser mit chemischen Beisätze) auch als solches kennzeichnen?

Danke für eure Rückmeldungen.

Gruß Thorsten

Hallo,
eine entsprechende Kennzeichnung ist grundsätzlich an „Wasserentnahmestellen“ anzubringen.
Also Wasserhähne, Brunnen usw, wo Wasser entnommen werden kann, wenn es kein Trinkwasser ist, z.B. an Regenwasseranlagen, eingefassten natürlichen Quellen u.ä.

Beatrix

Servus,

kannst Du bitte noch die (angefragte) einschlägige Vorschrift benennen?

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Es steht schon was drin. § 17, Absatz 6

http://www.gesundheitsamt.de/alle/gesetz/tw/2011/ab0…

Bespiel. Man hat zusätzlich zur regulären Trinkwasserversorgung noch einen Hausbrunnen oder eine Regenwasserzisterne aus der man ein 2. Netz mit Zapfstellen (Garten, Gargage,Waschküche…) versorgt.

Dann muss man diese 2. Zapfstellen kennzeichnen. Je nach Rohrverlauf schon die Rohre, etwa in einem gemeinsamen Hausanschlussraum/-keller und die Zapfstellen mit Schild „Kein Trinkwasser“.

Ein Springbrunnen oder ein Pool ist keine Entnahmestelle nach der Verordnung.
Ein Schild schadet nicht, ist aber nicht vorgesehen, weil man hier nicht mit Verwechslungen rechnen muss.
Niemand wird von Trinkwasser ausgehen.

Bei einem regulären Zapfhahn muss man aber mit Verwechslungen rechnen, jeder rechnet da mit Trinkwasser. Abweichendes muss man eben ausdrücklich markieren und /oder sichern(Hahn mit Verschluss).

MfG
duck313

TrinkWV
Servus,

hier ist die Original-Version mit dem Geier, die wegen der verwendeten Farben etwas weniger mühselig zu lesen ist: http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/

Schöne Grüße

MM

Lieber Thorsten:

Leider kenne ich die dt. Gesetze nicht (ich bin in Südamerika wohnhaft) und kann
deswegen keine genaue Antwort geben.  Logisch ist aber dass man eine
„nicht Trinkwasser“ Notiz nur dann benuzt wenn es sich tatsächlich laut chemischer u. mikrobiologischer Untersuchung u.  dementsprechender Trinkwassernorm um  ein ungesundes Wasser handelt. Anderseits müsste man ja an jedem Wasserhahn ein Schild anbringen u. dass scheint mir übertrieben und nicht besonders praktisch.

Mit besten Grüssen aus der Ferne,

Rolf Kümmerlin
Concepción, Chile

 Logisch ist aber dass
man eine
„nicht Trinkwasser“ Notiz nur dann benuzt wenn es sich
tatsächlich laut chemischer u. mikrobiologischer Untersuchung
u.  dementsprechender Trinkwassernorm um  ein ungesundes
Wasser handelt. 

nein, das ganz und gar nicht logisch.

warum genau sollte man vor anbringung des zettels erst untersuchen müssen? wer schreibt das denn wohl vor? wer soll das bezahlen und warum? und wie oft soll die untersuchung dann wiederholt werden, um sicherzustellen, dass es immer noch ungesund ist?

ich kann mir nicht vorstellen, dass das in deinem land wirklich so gehandhabt wird. nicht mal in irgendeinem land der welt.

ich kopier mal die Antworten aus dem Sanitärbrett hier rein. Scheinen ganz gut zu sein

ein solches gesetz ist mir im moment auch nicht bekannt. aber es ist nachvollziehbar, wenn kommunen oder staatliche stellen auf öffentlichem gelände ganz eigennützig ein großes interesse daran haben, sich vor etwaigen schadensersatzansprüchen zu schützen. und genau das tun sie, wenn sie öffentliches wasser, welches nicht der TWVO entspricht, und das ist das alleinige kriterium, mit einem schild versehen „kein trinkwasser“. sogen. trinkwasser darf z.b. durchaus chlor in den zulässigen mengen enthalten. jeder kann dann selbst entscheiden, da man das chlor ja schmeckt und riecht, ob er dieses wasser trinken möchte oder nicht.

b.j.
verein für sauberes wasser e.v.

Die genaue DVGW-Richtlinie bzw wo es in der TrinkWVo steht weiß ich nicht, aber:
Trinkwasser ist nur unbehandeltes Wasser, das der Trinkwasserverordnung entspricht.
Wenn Du also Stoffe zugibst, die nicht in der TrinkWVo zugelassen sind, dann ist es kein Trinkwasser mehr. Sogar Wasser + Vitamin-Brausetablette ist kein Trinkwasser mehr, sondern gilt danach als Lebensmittelzubereitung (Brause/Limonade…).
Alle Wassentnahmestellen, aus den Wasser entnommen werden kann, das nicht der TrinkWVo entspricht, sind zu kennzeichnen. Insbesondere fallen darunter auch Regenwasser-Zapfstellen oder Handschwengelpumpen auf dem Acker, genauso wie Löschwasserleitungen.
Du musst aber nicht jede Pfütze als „Nichttrinkwasser“ kennzeichnen, sondern nur entsprechende Entnahmestellen.
Gemäß Trinkwasserverordung §13-4 ist eine häusliche Nichttrinkwasser-Anlage (z.B. Regenwasseranlage) sogar meldepflichtig.
Gruß
H.P.