ich kopier mal die Antworten aus dem Sanitärbrett hier rein. Scheinen ganz gut zu sein
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ein solches gesetz ist mir im moment auch nicht bekannt. aber es ist nachvollziehbar, wenn kommunen oder staatliche stellen auf öffentlichem gelände ganz eigennützig ein großes interesse daran haben, sich vor etwaigen schadensersatzansprüchen zu schützen. und genau das tun sie, wenn sie öffentliches wasser, welches nicht der TWVO entspricht, und das ist das alleinige kriterium, mit einem schild versehen „kein trinkwasser“. sogen. trinkwasser darf z.b. durchaus chlor in den zulässigen mengen enthalten. jeder kann dann selbst entscheiden, da man das chlor ja schmeckt und riecht, ob er dieses wasser trinken möchte oder nicht.
b.j.
verein für sauberes wasser e.v.
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Die genaue DVGW-Richtlinie bzw wo es in der TrinkWVo steht weiß ich nicht, aber:
Trinkwasser ist nur unbehandeltes Wasser, das der Trinkwasserverordnung entspricht.
Wenn Du also Stoffe zugibst, die nicht in der TrinkWVo zugelassen sind, dann ist es kein Trinkwasser mehr. Sogar Wasser + Vitamin-Brausetablette ist kein Trinkwasser mehr, sondern gilt danach als Lebensmittelzubereitung (Brause/Limonade…).
Alle Wassentnahmestellen, aus den Wasser entnommen werden kann, das nicht der TrinkWVo entspricht, sind zu kennzeichnen. Insbesondere fallen darunter auch Regenwasser-Zapfstellen oder Handschwengelpumpen auf dem Acker, genauso wie Löschwasserleitungen.
Du musst aber nicht jede Pfütze als „Nichttrinkwasser“ kennzeichnen, sondern nur entsprechende Entnahmestellen.
Gemäß Trinkwasserverordung §13-4 ist eine häusliche Nichttrinkwasser-Anlage (z.B. Regenwasseranlage) sogar meldepflichtig.
Gruß
H.P.