Kennzeichungspflicht von Winterreifen

hallo!

Ich habe diesen Artikel hier gelesen:

Der Aufkleber mit dem nervigen Warnhinweis muss zumindest dann :vorhanden sein, wenn die Winterreifen für eine niedrigere :Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist.
[…]
Der einfache Fall: Ist die Höchstgeschwindigkeit eines VW Passat zum :Beispiel mit 205 km/h angegeben und es sind nur Reifen mit einem :Maximaltempo von 190 km/h montiert, muss der zumeist rot-weiß :strahlende Aufkleber für den Fahrer gut sichtbar im Auto angebracht :sein. Dass Reifen mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit gefahren :werden müssen, wird in § 36 StVZO explizit geregelt.

http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/reifen/…

In §36 StVZO habe ich einen entsprechende Vorschrift aber nur für „land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes“ gefunden.

Habe ich etwas in Absatz 1 übersehen oder etwas in den übrigen Absätzen, was doch die Kennzeichnungspflich für normale PKW verlangt?

Gruß
Paul

Hallo,
wie wäre es, wenn man einfach weiterliest, wenn man den entsprechenden § schon gefunden hat?
_Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

  1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
  2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird._

Cu Rene

wie wäre es, wenn man einfach weiterliest, wenn man den
entsprechenden § schon gefunden hat?

Das wäre natürlich total super, deswegen habe ich das auch gemacht.

_Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die
Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt,
wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter
der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des
Fahrzeugs liegt, jedoch

  1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im
    Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
  2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im
    Betrieb nicht überschritten wird._

Ich bezog jedoch „die Forderung“ auf die Forderung für „land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes“ und somit auch nur die Kennzeichnungspflicht für Winterreifen auf diese Fahrzeuge.
Der Satz soll sich aber überhaupt nicht mehr auf diese Spezialfahrzeuggruppe beziehen sondern soll alle Fahrzeuge umfassen?

Insgesamt macht die Formulierung keinen klaren Eindruck auf mich. Auch mit dem danach Folgenden kann ich nicht viel anfangen:

jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Soll das das hier bedeuten?:

dass dabei jedoch

  1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben werden muss, und
  2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden darf"

Gruß
Paul

Servus, Paul,

es heißt schlicht und einfach, daß dieser Warnaufkleber unübersehbar im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein muß, um ihn ständig daran zu erinnern, die Höchstgeschwindigkeit der Reifen nicht zu überschreiten.

Deswegen leistet man sich, wenn man viel lange Autobahnstrecken fährt, eventuell den Luxus teurerer Hochgeschwindigkeitswinterreifen.

Und das Limit sollte unbedingt eingehalten werden, da eine längere Überschreitung zu Reifenschäden führen kann. Und eine sich lösende Lauffläche oder gar ein „Reifenplatzer“ hätte bei hohen Geschwindigkeiten fatale Folgen.

Gruß Manu

Hallo,

Der Satz soll sich aber überhaupt nicht mehr auf diese
Spezialfahrzeuggruppe beziehen sondern soll alle Fahrzeuge
umfassen?

Nicht auf alle, sondern nur, wenn sie M+S-Reifen haben.

Soll das das hier bedeuten?:

dass dabei jedoch

  1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben werden muss, und
  2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden darf"

Ob man das auch so formulieren hätte können, überlasse ich lieber denen, die sich damit auskennen (insbesondere, ob man da nicht Schlupflöcher schafft, an die wir beide gar nicht zu denken wagen). Besonders beim ersten Satz könnte man auf die Idee kommen, daß man den Aufkleber beim Reifenwechsel anbringen muß, ihn dann aber abmachen kann.

Die Formulierung ist aber schon „uralt“ und stammt noch aus einer Zeit, in der Winterreifen mit über 160km/h quasi unbezahlbar waren. Ich erinnere mich noch, daß für mein erstes Auto (laut Schein 165 km/h) die Winterreifen (also mindestens 190km/h) mehr gekostet hätten, als das Auto. Auch heute werden sie ja noch recht teuer, wenn man über die 190km/h raus will.

Cu Rene

es heißt schlicht und einfach, daß dieser Warnaufkleber
unübersehbar im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein muß, um
ihn ständig daran zu erinnern, die Höchstgeschwindigkeit der
Reifen nicht zu überschreiten.

Und du bist dir dabei sicher, dass du nicht deine eigene Erwartung an den Paragraphen mit dessen Inhalt mischt, sondern ganz klar den Text analysiert hast und nur das wiedergegeben hast, was auch objektiv drin steht?

Deswegen leistet man sich, wenn man viel lange
Autobahnstrecken fährt, eventuell den Luxus teurerer
Hochgeschwindigkeitswinterreifen.

Und das Limit sollte unbedingt eingehalten werden, da eine
längere Überschreitung zu Reifenschäden führen kann. Und eine
sich lösende Lauffläche oder gar ein „Reifenplatzer“ hätte bei
hohen Geschwindigkeiten fatale Folgen.

Jo, das is schon alles klar.
Auch wenn das nicht im Gesetz stünde, würde ich mit den Dingern nicht schneller fahren als vom Hersteller vorgesehen.
Doch darum ging es hier garnicht.

Gruß
Paul

Ob man das auch so formulieren hätte können, überlasse ich
lieber denen, die sich damit auskennen

Nungut. Ich hake diesen Paragraphen ab, indem ich annehme, dass ich nicht in der Lage bin, dessen Inhalt richtig zu erfassen und verlasse mich auf euer Urteilsvermögen.
Die Aufkleber in den Winterreifenfahrzeugen scheinen also Sinn zu machen, wenn deren eigentliche Höchstgeschwindigkeit über der der Winterreifen liegt.

danke für die Hilfe,
Gruß
Paul

Hallo,

FZG von Forst / LW und Straßenunterhalt mal ausgeschlossen…

  • Montierte der Nutzer die WR selber, oder liess er das in einer Werkstatt machen ?

  • Ist der Nutzer 100% Einzelnutzer, oder steht das FZG auch anderen Nutzern zur Verfügung ?

Welche Werkstatt könnte sicherstellen, dass ein " Einzelnutzer " nicht enweder vergessen könnte, bzw. doch weiteren Nutzern dieses Detail in irgendeiner Weise nicht vermittelt zu haben.

Macht also auf jeden Fall mal Sinn, diesen Aufkleber solange ( WR mit geringerer Geschwindigkeit ) immer deutlich sichtbar im Blickfeld zu haben.

Sicherheit ist vorrangig gegenüber Design.
Wie stehen die Chancen, dass 50 % aller bekennenden ( reinen )Einzel fahrer da irgendwann mal " vergesslich " werden.

Stress und Termine…schon ist die Limitierung des WR rasch mal vergessen.

Als Laie gedacht :

Auf jeden Fall auch als gesetzliche Grundlage zu betrachten.

( Es ist doch schon ein " Dingen " , Sonderreifen unpassend zur genannten Fahrzeugleistung allgemein montieren zu dürfen. )

Der Gesetzgeber kann ja auch generell vorschreiben, dass auch Sonderreifen der FZG - Leistung absolut im Minimum entsprechen müssen.
€ € €…

Entweder…oder den Kompromiss…

mfg

nutzlos