Guten Tag,
meine Frau möchte ab Januar 2015 Dienstleistungen für Hobbykeramiker (Arbeitsplätze bereitstellen, Workshops usw.) anbieten und zum 1. Januar 2015 ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Seit fast 20 Jahren ist sie auf diesem Gebiet (mehr zur Entspannung) aktiv.
Die Frage: Ende November bietet sich die Möglichkeit, mit Keramiken an einem Adventsmarkt teilzunehmen. Darf sie das (diese zunächst einmalige Marktteilnahme) ohne Gewerbeschein und ohne Reisegewerbekarte?
Viele Grüße