Kernarbeitzeit - Teilzeit

Hallo!

In Betrieb A gilt laut Betriebsvereinbarung eine Kernarbeitszeit für ALLE Mitarbeiter von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Rahmenarbeitszeit ist von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgesetzt.

Nun gibt es einen Teilzeitbeschäftigten, wo versäumt wurde, eine Rahmenarbeitszeit festzulegen (Im Normalfall zählt dann nur Gleitzeit +/- 1 Stunde über die vereinbarte Zeit).
Ihm wurde damals auf Nachfrage mündlich gesagt: da wir das vergessen haben, können Sie theoretisch kommen und gehen wann sie wollen, wenn sie sich an ihre Sollzeit halten.

In der Regel kommt der Teilzeitbeschäftigte von 08.45 Uhr bis 14.15 Uhr, hat eine tägliche Sollzeit von 5 Stunden.
Verlässt also aufgrund seiner Sollzeit den Betrieb permanent VOR Ende der Kernzeit.

Nun hat er nächsten Montag einen privaten Termin um 10.00 Uhr, möchte sich nach Möglichkeit KEINEN Urlaub nehmen, sondern hat sich gedacht, er kommt dann nach dem Termin (spätestens 11.00 Uhr) und bleibt dafür länger.

Jetzt besteht die Personalabteilung darauf, dass er sich einen halben Gleitzeittag dafür zu nehmen hat.

Ist das so in Ordnung?

Viele Grüße
Whitby

Verstehe das nicht so richtig. Wenn einen Rechtsschutzversicherung besteht beim Anwalt nachfragen?

Hallo,
ich kann die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft empfehlen

Schöne Grüße
Schrella

Ich sehe hier erst einmal keine Unklarheit. Der Teilzeitbeschäftigte hat seine Arbeitsleistung von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu leisten.

awM

Tut er aber nicht! Und es wurde auch noch nie beanstandet.
In Ausnahmen kommt er gar um 7.00 Uhr und geht um 12.00 Uhr oder bis spätestens 13.00 Uhr, da sonst auch rückwirkend 30 Min. Pause abgezogen wird wenn 6 Std. Arbeitszeit überschritten sind.

Tut er aber nicht! Und es wurde auch noch nie beanstandet.
In Ausnahmen kommt er gar um 7.00 Uhr und geht um 12.00 Uhr oder bis spätestens 13.00 Uhr, da sonst auch rückwirkend 30 Min. Pause abgezogen wird wenn 6 Std.

Was soll man sich darunter vorstellen? Und was ist für den Angestellten das Problem dabei?

Es gibt die Möglichkeit, pro Quartal 3 ganze Gleitzeittage zu nehmen, oder 2 ganze und 2 halbe.
Halbe heißt: man kommt entweder erst ab 12.00 Uhr, oder geht um 12.00 Uhr.

Die halben Tage machen aber ja keinen Sinn für jemanden mit 5 Stunden Tagessoll.

Derjenige wäre spätestens um 10.45 h da und würde ab dann 5 Stunden arbeiten.
Es geht quasi um diese 45 Min. außerhalb der Kernzeit.