Kerzenglass zerbrochen - Haftung

Hallo,

mich interessiert folgender Fall:

Herr Q kauft sich eine Kerze im Glas. Er lässt die Kerze jeden Tag brennen. Eines Tages als die Kerze schon fast leer ist platzt das Glas und das restliche heiße Wachs zerfließt auf sei Schrank. Nach entfernen und reinigen stellt Herr Q fest dass ein schwacher kaum sichtbarer Fleck und eine kleine Brandstelle zurück bleibt. Vom weiten kaum erkennbar aber vom nahen ist die Stelle an dem die Kerze stand schwach zu erkennen. Dies stört Herrn Q sehr und er möchte diese Kerze reklamieren und das Möbelstück ersetzt bekommen weil er der Meinung ist dass diese nicht platzen dürfte und die Schuld hier auf Seite des Herstellers liegt.

Verlangt Herr Q Ersatz für sein Möbel zurecht?

Was kann Herr Q tun um zu verhindern dass die Kerze weiterhin verkauft wird? Gibt es Institutionen wie zb. Verbraucherzentralle bei der man ein Produkt wegen Gefahr (Brandgefahr) anzeigen kann.

Danke im Voraus.

MfG
petri

Hallo

Verlangt Herr Q Ersatz für sein Möbel zurecht?

So wie ich (Laie) das sehe, wäre das ein Fall von Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz). Das Produkt selber wird ja nicht reklamiert (Kerze), sondern das beschädigte Möbelstück. Jetzt kommts wohl auch drauf an, was in der Bedienungsanleitung der Kerze steht und ob das befolgt wurde. Falls dazu nichts drinsteht, würde ich vermuten, Herr Q hat gute Karten, den Schaden ersetzt zu bekommen. Er wird aber wohl beweisen müssen, daß der Schaden von eben der Kerze stammt. Gegner wäre dann m.E. der Hersteller oder Importeur der Kerze, nicht der Händler.

Gibt es Institutionen wie zb.
Verbraucherzentralle bei der man ein Produkt wegen Gefahr
(Brandgefahr) anzeigen kann.

Ja gibts. Das fällt mir nur gerade nicht ein.

Hans