Hallo,
mich interessiert folgender Fall:
Herr Q kauft sich eine Kerze im Glas. Er lässt die Kerze jeden Tag brennen. Eines Tages als die Kerze schon fast leer ist platzt das Glas und das restliche heiße Wachs zerfließt auf sei Schrank. Nach entfernen und reinigen stellt Herr Q fest dass ein schwacher kaum sichtbarer Fleck und eine kleine Brandstelle zurück bleibt. Vom weiten kaum erkennbar aber vom nahen ist die Stelle an dem die Kerze stand schwach zu erkennen. Dies stört Herrn Q sehr und er möchte diese Kerze reklamieren und das Möbelstück ersetzt bekommen weil er der Meinung ist dass diese nicht platzen dürfte und die Schuld hier auf Seite des Herstellers liegt.
Verlangt Herr Q Ersatz für sein Möbel zurecht?
Was kann Herr Q tun um zu verhindern dass die Kerze weiterhin verkauft wird? Gibt es Institutionen wie zb. Verbraucherzentralle bei der man ein Produkt wegen Gefahr (Brandgefahr) anzeigen kann.
Danke im Voraus.
MfG
petri