Kesselwartung durch Heizungsbauer. Muß sich dieser an Herstellerwartungsplan halten?

Hallo.
Wir haben einen Wartungsvertrag für unseren Pelletsheizkessel bei einem Heizungsbauer.
Dieser wartet den Kessel alle Jahre im Nov.
Nun habe ich den Wartungsplan vom Herstellerkessel angesehen.
Dort steht, dass dieser alle 5To und 10 To gewartete werden muß.
Also kleine Wartung und große Wartung. Da ich 15To. pro Jahr verbrauche,
fallen diese 2 Wartungen in ein Jahr.

Nun frage ich mich, ob die eine Wartung durch den Heizungsbauer/Wartungsvertrag so ok ist.
Im Wartungsvertrag steht nur „Wartung Kesseltyp …“:

Muß sich der Heizungsbauer nicht an den Wartungsplan des Herstellers halten?
Die Anlage ist erst 2 Jahre alt, und hat noch Garantie.

Dankeschön

Eben, und da wird sich im Garantiefall der Kesselhersteller auf die Einhaltung der Wartungsintervalle berufen.
Wenn Wartungsfirma auch der Erbauer der Heizungsanlage ist, dann sollte sie wissen was gefordert wird( Kesselunterlagen) und ihr Wartungsangebot und -Durchführung entsprechend ausrichten.
Aber im Grund seid ihr als Hauseigentümergemeinschaft es, die bezahlt und bestimmt was gemacht werden soll.

Sprecht die Wartungsfirma darauf an. Es kann sein, es ist aus ihrer Erfahrung oder Herstellerhinweis möglich, die Intervalle zu verlängern oder durch umfangreichere Wartung 1 x im Jahr zu ersetzen.

Aber der Wartungsplan des Herstellers hat sicher seinen Sinn und dient nicht nur zur Schaffung von Einnahmen der Heizungsbauer.

MfG
duck313

Würde sogar sagen, es sind mehr !

nach jeweils 5 t (Kleine Wartung ?)
nach den nächsten 5 t = bei 10 t ( große Wartung)
nach den nächsten 5 t = bei 15 t (kleine Wartung)

usw.

die zweite 5 t-Wartung umfasst dann gleich die 10 t-Wartung.

Jeder seriöse Wartungsvertrag beinhaltet eine Beschreibung, wie oft gewartet wird und was im Umfang enthalten ist.
Genau das, was man vereinbart hat, muss auch geleistet werden.

Sicher wäre man, wenn „Wartung laut Herstellervorgabe“ vereinbart wäre. Das ist hier aber wohl nicht der Fall.

Bezüglich der Herstellergarantie dürfte dieser bereits jetzt aus der Sache heraus sein, mangelnde zurückliegende Wartung lässt sich nicht mehr „heilen“.
Fraglich ist, ob der Heizungsbauer nicht mit der Empfehlung eines falschen Wartungsrhythmus eine Mitschuld trifft, wenn innerhalb der Herstellergarantiezeit ein Mangel auftritt, den der Hersteller wegen mangelnder Wartung nicht regulieren will.
Es kann nicht Aufgabe des unkundigen Bauherrn sein, ihm vorgelegte Wartungsverträge auf Übereinstimmung mit Herstellervorschriften im Detail zu prüfen. Hier darf sich ein Bauherr auf die fachmännische Beratung der Fachfirma verlassen.
Übrigens: Neben der Herstellergarantie, die freiwillig und an Bedingungen geknüpft ist, besteht die Sachmängelhaftung durch den Errichter.
Diese kann 5 Jahre (BGB) betragen, oder nach VOB/B 2 Jahre für vom Feuer berührte Teile und 4 Jahre für den Rest.
(Da ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, kommt die verkürzte 2jährige Verjährung nach VOB nicht zur Geltung.)
VOB sind nur wirksam vereinbart, wenn das bei Vertragsschluss so erklärt wurde.
Sonst gilt immer das BGB.

Im Übrigen bedeuten 15t/a, dass man nach 5t eine Wartung hat, nach weiteren 5 t die große Wartung, dann nach den letzten 5t des Jahres wieder eine kleine. Es wären also drei Wartungen pro Jahr fällig, im Wechsel immer ein Jahr mit 2x klein und 1x groß, dann ein Jahr mit 2xgroß und 1x klein.

Hallo mrymen99,

ich denke, es wäre sicher besser, wenn der Wartungsplan eingehalten werden würde. Wenn etwas anderes das steht, wie es der Heizungsbauer macht, würde ich ihn darauf aufmerksam machen. Da er für seine Dienstleistung ja auch bezahlt wird, kannst du ihm sagen, dass du gerne zwei Wartungen pro Jahr haben möchtest.
Der Heizkessel ist nun mal nicht billig und eine Wartung ist für die Langlebigkeit sehr wichtig.

LG Susanne