Kettenbefristung

Folgender Fall: Eine Arbeitnehmerin (MTA) wird in einem Klinikum beschäftigt als Mutterschutzvertretung befristet auf ein Jahr.
Die Arbeitnehmerin (unbefristeter Vertrag) die in Mutterschutz gegangen ist will aber vor Ablauf des Jahres der Befristung wieder in den Job zurück. Jetzt wurde für diese Frau eine andere Stelle in diesem Klinikum gefunden.
Für die befristete Arbeitnehmerin wurde jetzt schon das zweite Mal der Vertrag um wieder ein Jahr verlängert. Ist es überhaupt zulässig die Arbeitnehmerin immer wieder zu befristen, weil die andere Arbeitnehmerin auf die Stelle einen Anspruch hat?

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Eigentlich selbsterklärend.

Gruss HighQ

Siehe auch FAQ:2008, da ist es auch erklärt

TM

Was mich interessiert ist, eine Mutter die in Elternzeit ist, arbeitet im selben Unternehmen in der Elternzeit, die andere Arbeitnehmerin ist befristet wegen Mutterschutz eingestellt. Wie kann jemand in einer Elternzeit im Unternehmen arbeiten, und die Vertretung wird weiter befristet, nur um die Stelle zu halten?

HAllo äh, ist das Klinikum einer Uni zugehörig, dann ist das kein Unternehmen, sondern eine Landesbehörde/öffentlicher Dienst und es gelten Hochschulgesetz und einige andere lamdesrechtliche Regelungen aus den Bereichen Forschung und nichtwissenschaftlicher Hochschuldienst.
An Unis sind Befristungen normal und im öff. Dienst ist es normal, das eine Mutter die ihre Erziehungszeit akut abkürzt nicht zum Rausschmiss der Vertretungskraft führt.
Im öff. Dienst gelten manchmal andere Regeln als in Unternehmen.
Gruß Susanne

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Was mich interessiert ist, eine Mutter die in Elternzeit ist,
arbeitet im selben Unternehmen in der Elternzeit,

Im selben Unternehmen oder auch in der selben Abteilung, aber nur in Teilzeit mit der gleichen Täzigkeit?

Wie kann jemand in einer Elternzeit im Unternehmen arbeiten,
und die Vertretung wird weiter befristet, nur um die Stelle zu
halten?

Das muss sich nicht zwangsläufig widersprechen, wenn die zu vertretende AN vorher z.B. in Vollzeit tätig war und nach der Elternzeit wieder auf die Stelle zurückkehrt. Man müsste halt auch wissen, was die Elternzeitlerin zur Zeit genau für ne Tätigkeit ausübt. Selbe Abteilung?