Kettensägen - Führerschein

Hallo zusammen.

Ich weiss zwar nicht ob ich so 100 % in dem Board Arbeitsrecht richtig bin , aber ich schreibe es mal hin, ich finde keine besser passende Rubrik .

vor ein paar Jahren wurde dieser sogenannte Kettensägen - Führerschein eingeführt , weil sich wohl die Arbeitsunfälle mit dieser Säge häuften.
So kann eine Privatperson , die Holz im Wald für den Kamin machen will , diesen Schein beim Forstamt , bei diversen Baumärkten und ähnlichen möglichkeiten für eine bezahlbare Gebühr machen.
zu diesem Schein gehört eine theoretische Prüfung , eine prüfung der Arbeitsschutzausrüstung und eine vorführung der praktischen Handhabung der Säge .
Jetzt gab es den Fall , das ein Mann , mitte 40 den Schein nachmachen wollte , bzw sollte , obwohl er schon seit seinem 16 Lebensjahr mit dieser Säge umgeht , noch nicht das kleinste Missgeschick passiert , kein Unfall , also sehr sicher mit dem Umgang dieser Säge ist .
er hat auch die Vollständige Schutzausrüstung , Stiefel , Schnittschutzhose , Helm mit Visier usw und geht zur Prüfung und…
bekommt den Schein nicht .
das ganze passiert 2 mal , jedesmal mit folgender Begründung :

Er hällt die Säge falsch !

Begründung : der Mann ist Linkshänder , also führt er die Säge links am Körper vorbei , heisst Linke Hand ist der Gasgriff , rechte Hand am vorderen Bügel .

Seine Arbeit an den Praktischen Arbeitsproben war sauber und sicher , Theorie mit 0 Fehler , Ausrüstung Tadellos , doch der Schein wurde nicht übergeben , das wäre schlichtweg falsch !

Das erinnert mich an Schulzeiten der 60 Jahre , wo ein Linkshänder auf Rechts-Schreiben umerzogen wurde , ich verstehe denn Sinn nicht , wenn der Mann das seit ungefähr 30 Jahren so macht , nie eine Gefahr verursacht hat , warum muss er jetzt für ihn „ungelenk“ Rechts umlernen um den Schein zu bekommen ?

gruss

Toni

Hallo

Warum klagt er nicht?

Gruß,
LeoLo

Hallo
gegen was soll er denn klagen ?
es ist ja kein Bestandteil eines Arbeitsrechtes , wenn er es Zuhause warm haben möchte und dafür Holz sägt .
und wenn in irgendeiner Vorschrift steht, vermutlich eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft , das die Säge so gehalten werden muss , dann soll er gegen diese Vorschrift klagen ?

Ich bin Elektriker , zeitweise Bauleiter , ich weiss wie oft die BG mit Sachen gelaufen kommt , die mehr als Sinnfrei sind .
es gibt beispielweise eine Vorschrift , das beim Flexen einer Kabelbühne Holzstücker untergelgt werden müssen , damit , wenn sich die Kabelbühne beim flexen erwärmt , nicht der Betonboden Feuer fängt.

gruss

Toni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo

und wenn in irgendeiner Vorschrift steht, vermutlich eine
Vorschrift der Berufsgenossenschaft, das die Säge so
gehalten werden muss , dann soll er gegen diese Vorschrift
klagen ?

Haargenau.

Wenn ein Linkshänder alleine deswegen benachteiligt wird, dass er Linkshänder ist…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Wenn ein Linkshänder alleine deswegen benachteiligt wird, dass
er Linkshänder ist…

Vielleicht helfen Kettensägen für Linkshänder. Problem: Die gibt es nicht wirklich.
http://www.kettensaegen-expert.de/kettensaege/linksh…

Gruss vonsales