Kettensägenführerschein verweigert

Hallo zusammen

Eine Person meldet sich bei der Zuständigen Ortsbehörde für einen Lehrgang für privates Holzschneiden , für Kaminholz etc an .
ihm wird mitgeteilt wo und wann der nächste Kurs stattfindet und geht hin.

Diese Person war bis vor einigen Jahren in der Werksfeuerwehr bei BP , sowie Sicherheitsdienstmitarbeiter im Auftrag für die BG ( Berufsgenossenschaft ) innerhalb von Raffenerie Industrieen , tätig , hat also eine berufliche Ausbildung die sogar das fällen von Bäumen beinhaltet .
dieser Industrieschein gilt aber nicht zivil und muss somit als normaler Schein neu gemacht werden.

Das erste mal wird ihm der Schein verweigert , weil die Person Linkshänder ist und die Säge linksseitig führt , das zweite mal wird ihm der Schein verweigert , weil er die Schutzstiefel von BP trägt und der Prüf-Stempel duch nutzung und Schuhcreme nicht mehr lesbar ist und das dritte mal wird wieder verweigert , weil er Linkshänder ist.

Wie kann es sein , das BP Industries dem Mann den beruflichen Schein gibt , er damit zuverlässig bis zum Berufswechsel aus Altersgründen ( 45 Jahre überschritten ) arbeitet , nie einen Arbeitsunfall hatte , sogar Azubi’s ausbildet , aber im zivilen ihm zum dritten mal der Schein verweigert wird ?

auf welcher Rechtsgrundlage basiert das ?

Die Person denkt darüber nach eine Anzeige wegen Diskriminierung oder Rechtsbeugung zu beantragen

wer weiss da genaueres

gruss

Toni

Hallo,
ich kann zwar deine Frage nicht beantworten, aber interessiere mich für das Thema. Mir war bis dato nicht bekannt, dass man einen Kettensägenführerschein irgendwo nachweisen muss. Ist das etwa Bundeslandabhängig? Will diesen Schein etwa das Forstamt sehen wenn man sich privat Holz selbst schlagen will?

ml

Hi

Ich habe in NRW deswegen im Jahre 2006 einmal 40,- Euro Ordnungswidrigkeit bezahlt , weil ich keinen hatte und als gebürtiger Rheinland Pfälzer zu dem Zeitpunkt auch noch nie etwas von so einem Schein gehört hatte.
Ich weiss das es den Schein in Rheinland Pfalz und Hessen auch seit 2008 gibt
ob er schon in ganz Deutschland verbreitung gefunden hat , weiss ich allerdings nicht.

gruss

Toni

Hallo Toni

Das mit der Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit dem Sägeschein solltest du doch mal genauer Erklären.
Eine Gesetzliche Gegelung gibt es meines Wissens nach nicht.

Gruß
Uwe

Hallo ml

Eine Gestzliche Regelung bzgl. des „Sägescheines“ gibt es meines Wissens
nicht.
Es wird allen Waldbesitzern, Genossenschaften, Forstämtern usw. nur dringend Empfohlen nur Leute mit diesem Schein in den Wald zum Arbeiten zu lassen.
Das geht dann einfach uber das Hausrecht.
Entweder Schein oder kein Arbeiten im Wald.Fertig.
Es ist allerdings auch kein Waldbesitzer o.ä. verpflichtet diesen Schein zu verlangen.
Ich halte diesen Schein für sehr angebracht.

herzlichst

Uwe

Hi
zum ersten , ich bin kein Rechtsexperte in der Sache , deshalb schildere ich den sich zugetragenen Fall aus März 2006 .
die Rechtslage ist mir auch nicht bekannt.

Ich bin im Frühjahr 2006 in den Bereich um Köln gezogen , da es mich dort Beruflich hin verschlagen hatte .
Da ich zu diesem Zeitpunkt noch den gültigen Werksschein der BP hatte , und es somit im Bekanntenkreis bekannt war , das ich sicher mit so einer Säge umgehen kann , wurde ich von meinem damaligen Vermieter gebeten zu helfen.
am Späteren Vormittag kam ein Fahrzeug mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ angefahren und wollte von allen Arbeitern diesen Führerschein sehen .
Ich wusste zuerst nicht was dieser Bedienste wollte und zeigte ihm meinen Autoführerschein , die anderen zogen einen gefallteten Ausweis hervor .
Der Ordnungshüter korrigierte mich , als er meinte , dann sind Sie wohl der Fahrer , aber ich brauche auch von Ihnen diesen Führerschein und ich verstand nicht was er wollte .
Da ich nur Nebenwohnsitz Erftstadt hatte und mein Ausweis noch auf Rheinland Pfalz ausgestellt war und ich nachweisen konnte , das es diesen Schein in Rheinland Pfalz nicht gibt , schlug man mir vor die Säge wegzuschliessen und eine Ordnungswidrigkeit von 40,- Euro zu bezahlen.

und jetzt kommt der Loop nach oben … zur Überschrift

Toni

Ich halte diesen Schein für sehr angebracht.

herzlichst

Uwe

Dem widerspreche ich in keinster weise !

Es ist nur Unsinnig jemanden den Schein zu verweigern , der bis Ende 2007 seine Brötchen genau damit beruflich verdient hat , andere Leute ausgebildet hat und für die BG gearbeitet hat , wer kann die Unfallvorschriften besser kennen ?

gruss

Toni

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Hallo Toni,

damit wissen wir aber immer noch nicht, welche Owi du begangen hast, begangen haben sollst. Ich frage, gegen welche Rechtsvorschrift hast du verstoßen? Nur weil ein Ordnungamtsmitarbeiter verwanrt hat, heisst es noch lange nicht, dass dein Verhalten auch ordnungswidrig war. Warum hast du eigentlich bezahlt?

Zu deiner Usprungsfrage:

Wenn der Lehrgang wie üblich von einem Privaten durchgeführt wird (es ist doch letztlich nichts anderes als eine Einweisung in die Handhabung der Kettensäge) kann dieser auswählen, wen er unterrichtet. Ich würde dann einfach zu jemand anderem gehen, allerdings das Ordnungsamt über die seltsamen Auswahlkriterien des Lehrgangsleiters informieren.

Gruss

Iru

Hallo Toni,

Zu deiner Usprungsfrage:

Wenn der Lehrgang wie üblich von einem Privaten durchgeführt
wird (es ist doch letztlich nichts anderes als eine Einweisung
in die Handhabung der Kettensäge) kann dieser auswählen, wen
er unterrichtet. Ich würde dann einfach zu jemand anderem
gehen, allerdings das Ordnungsamt über die seltsamen
Auswahlkriterien des Lehrgangsleiters informieren.

Gruss

Iru

Hallo und vielen Dank.
Das Problem , ist wie gesagt , das es schon der dritte Anlauf und es 3 Unterschiedliche Prüfer und unterschiedliche Ortsgenmeinen waren , die diese Person aufgesucht hatte .

Das erste mal wurde das Seminar im Kreis Limburg/Lahn besucht ( Hessen ) das zweite mal war es ein Überregional bekanntgemachter Kurs einer Baumarktkette die jedes Wochenende an einem anderen Baumarkt das Seminar abhielten ( wie ein Wanderzirkus der von Ort zu Ort zieht ) und der aktuelle war aus der zuständigkeit Nastätten ( Rheinland Pfalz )

also 3 mal völlig voneinander unabhängige Seminare und Prüfer die sich vermutlich untereinander gar nicht kennen.

gruss

Toni

Hallo Toni,

damit wissen wir aber immer noch nicht, welche Owi du begangen
hast, begangen haben sollst. Ich frage, gegen welche
Rechtsvorschrift hast du verstoßen? Nur weil ein
Ordnungamtsmitarbeiter verwanrt hat, heisst es noch lange
nicht, dass dein Verhalten auch ordnungswidrig war. Warum hast
du eigentlich bezahlt?

@ Irubis

Die Antwort geht jetzt wirklich richtung Offtopic , aber weil Sie nachgefragt haben , versuche ich mein bestes

Im Zeitraum 2004 - 2007 habe ich zu anfangs sporadisch , ab 2006 im dortigen - Umkreis Köln mein berufliches Einsatzfeld gehabt .
Im August 2007 bat ich um berufliche Versetzung , weil es mental und in meinen Augen Rechtsbeugungs-Umkreis einfach nicht mehr ging .

Es waren Vorkommnise wie dieses erwähnten , aber auch solche , die dort als Gesetz gelten , obwohl ich keine Rechtliche Grundlage dazu finden kann .

Beispiele :

  • ich erhielt eine berufliche Abmahnung , weil ich einen Computer bediente ohne den dort üblichen Computerführerschein , den es nur in Köln gibt .

  • ein Freibad an einem See beauftragt einen Sicherheitsdienst mit der Aufgabe jeden Gast von dem See fernzuhalten der ausserhalb des Schwimmbadsgelände die Füsse ins Wasser streckt und diese Person notfalls mit Gewalt aus dem See zu ziehen.

  • man bekommt kein Sägeblatt für eine Handkreissäge zu kaufen ohne eine Handwerkskarte im Holzverarbeiten Gewerbe

  • man muss die IHK Unterweisung §34a in KÖLN nachmachen , wenn man die Sachkundeprüfung , also die Prüfung , die zu dieser Unterweisung gehört , nicht in Köln sondern in Bad Homburg gemacht hat.

  • man bekommt eine Anzeige wegen Lärmbelästigung wenn man Sonntags 10 Minuten den Staubsauger laufen lässt .

  • man bekommt Teilabzug im Beruflichen Aufgabenbereich , weil man keine Englishkenntnisse über VHS oder sonstige gleichwertige Nachweise belegen kann , obwohl english meine 2te Elternsprache ist.

  • ab 35 Jahre wird man aus gesundheitlichen Gründen in kein Fitnesscenter mehr aufgenommen

  • in einem Ortsteil von Köln sind die Parkniechen am Strassenrand so schmal , das man einen Audi A6 nur abstellen kann , wenn mindestens 1 Reifen auf der weissen Parklinie steht , was jedesmal zu einem Parkvergehen führt

  • wenn man vor Gericht geladen wird , wird es dort im Gericht an das schwarze Brett gehängt ohne schriftliche Einladung , man begründet es damit , das die Rechtsanwälte dort täglich ein und ausgehen , so das diese Rechtsanwälte Ihre Mandanten informieren können.

Alles Dinge , mit denen ich ausserhalb Köln nie konfrontiert wurde und somit im moment der Konfrontation nicht auf Anhieb weiss ob es nun rechtens oder sich ein zurechtgelegtes Gesetz ist.

gruss

Toni

Hallo,

dafür hat man in Köln extra ein Wort erfunden: der kölsche Klüngel.
Das hat wohl auch seine Berechtigung.

Gruss

Iru

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Das klingt alles recht seltsam.
War die Bedienung des PC für die Arbeit nötig?
Dann sollte eine Abmahnung ungerechtfertigt sein.
Ich könnte generell kein solches Leben führen, indem sich jemand auf diese Weise über mich stellt.
Nicht auf eine Weise wie das Verhältnis zwischemn Hawking und seinem Chef (Unidekan) wohl war, sondern diese „Ich Chef, du nix“-Weise. Dieses „Normale“ Arbeitsleben dr Arbeit nur für Geld ist ein Grund aus dem sich Menschen umbringen, sogar mit Sterbehilfe in der Schweiz etc.
Und Ich meine keine besonderen Schicksale, sondern ein Leben/Arbeitsleben wie es viele für normal halten, oder sogar anstreben. Z.B. Festanstellung in der Pflege oder Supermarkt.
Platz eins und zwei bei Depressionen.

Wo bekommt man kein Sägeblatt? Wenn es für die Arbeit ist, besorgt das jemand anders, oder der Chef der die Person eingestellt hat, muss jemand anders schicken.
Was soll die Kinderei? Wäre Ich Großhändler, würde Ich die Sägeblätter an JEDEN verkaufen, auch an Kinder. Etwas Anderes wäre es noch, wenn ein solcher Händler nur an Gewerbliche verkaufen will, bzw. nur Großhandelspreise anbietet.
Glauben diese Händler wirklich, sie verhindern Heimwerken, und schaffen Gewerblichen mehr Arbeit O_o. Auch hier im Ort, ein Elektro-Fachmarkt. Die bieten ja auch nichts an, was man nicht entweder im nächsten Baumarkt (wo dann ein gelernter Elektriker für die Abteilung zuständig ist) oder im Internet bekommt.
Dort und im Internet bekommt JEDER Kreissägeblätter. Und Ich bezweifele, dass die Qualität besser ist, als das was man auch im Internet bekommt. AUch da bekommt man Markenware. AUch die Preise werden im Großhandel nicht besser sein als im Internet an Privat.

Die Rechtslage für Staubsaugen am Sonntag
Zum Staubsaugen am Sonntag:
„Es ist gesetzlich nicht verboten, sonntags staubzusaugen, obwohl eine ganztägige Ruhezeit gilt. Die Geräusche eines Staubsaugers fallen unter die übliche (und auch sonntags gestattete) Zimmerlautstärke. Diese darf aber eben nicht überschritten werden.“
Wenn man aber den laut heulenden Nass/Trocken-Sauger nimmt, mag das was anderes sein.

„Teilabzug im beruflichen Aufgabenbereich“, ist der finanzieller Natur?
Wenn ja, hat das der einzustellende Betrieb ja selbst verschuldet, bei der Einstellung nicht auf so etwas zu achten.

Warum sollte es ein Fitnesscenter interessieren wie alt die Kunden sind?
Gerade aus „gesundheitlichen Gründen“ sollten die denen noch Rabatt geben.
Da wäre eine Klage wegen Diskriminierung möglich.
So wie damals Mc Fit keine unerwünschten Ausländer, Schwarzen, Russen etc. aufgenommen hat (wohl Anweisung von oben), nur dass es in dem Fall evtl. „optische“ Gründe hat niemand über 35 zu wollen. Wenn es so wäre, denn „kein Fitnesscenter“ ist zu bezweifeln.

Was die eigentliche Thematik angeht, die ist im Thread wohl nie behandelt worden.
Natürlich ist das Diskriminierung. Außerdem müssten die Verantwortlichen selbst alle Kosten tragen. Also alle Prüfungen und Stunden die über das Normalmaß hinaus gehen, sowie Fahrtkosten etc…
Wenn die selbst keine Linkshänderkettensäge haben, sollten die Froh sein wenn jemand eine Klagen wegen Diskriminerung vermeidet, wenn der selbst eine Linkshänderkettensäge mitbringt.

Dir ist bewusst, dass der Beitrag 11 Jahre im Keller lag?! Und dass @Cali_toni seit mehr als 7 Jahren das Forum nicht mehr besucht hat?!

Vielleicht hat damals (Merkel war schon Kanzlerin, Trump aber nur Darsteller einer miserablen Fernsehshow) auch schon keiner die Argumente ernst genommen, weshalb niemand darauf eingegangen ist.

Grüße
Pierre

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Naja, das Forum besucht er immer noch und Beiträge schreibt er auch.
Nur seinen Namen hat er etwas verandert😉

Das sollte seitens des Forumbetreibers mal was unternommen werden nämlich das, dass es zwar möglich ist diese Jahrhundertleichen zu lesen aber unmöglich ist darauf zu antworten. Denn trotz Warnhinweis an den 1. der´s macht, siehste doch, dass man einfach seinen Senf dazu loswerden will und sich schlichtweg darüber hinweg setzt.
Der Nächste der antwortet bekommt gar keine Warnung mehr.
Und stünde Mai 2010 genauso fett da wie 12/14, wäre das wahrscheinlich auch schon ein Fortschritt zur dauerhaften Ruhestätte der Forenleichen. ramses90

1 Like

Dann eröffnet man einfach einen neuen Beitrag zum exakt gleichen Thema, und verlinkt notfalls.
Es gibt Themen die sind Zeitlos, und wenn Ich über Google auf einen Thread stoße, da x Seiten lese, und dann ist die Frage unbeantwortet, weil irgendein ********* meint dass müsse in einem anderen Thread fortgesetzt werden, hinterlässt dass einen unseriösen Eindruck.
Es bräuchte ein Bewertungsportal nur für Foren und Seiten mit Kommentarfunktion.
Wo man die Foren, alle Mods und Nutzer bewerten kann.
Natürlich ohne Grenzen was Personalien etc. angeht.

Ich empfehle brain.exe. Selbst ist der Mann!

Schöne Grüße

MM

Aber sonst geht es dir noch ganz gut?
Wobei ich mir gerade denke: Wer in einem Forum tatsächlich seinen richtigen Namen benutzt, hat es vielleicht auch nicht anders verdient.