Hallo,
bei meinem Sohn (12) begann im September 2011 die kieferorthop. Behandlung auf Grund seines Überbisses. Der Behandlungsplan belief sich auf knapp 2000 Euro. Er bekam eine lose Spange. Diese wurde einmal ausgetauscht gegen eine andere lose Spange. Jetzt, also Frühjahr 2013 soll er eine feste Zahnspange bekommen, welche er wohl 2 Jahre tragen soll.
Was mich wunderte - wir haben den neuen Behandlungsplan gar nicht zur Hand bekommen, lediglich MEhrkostenvereinbarungen in zweifacher Ausführung für den Fall, wir würden uns für die kleineren Metallbrackets entscheiden.
Hätte der KFO uns nicht auch den KFO-BEhandlungsplan für die feste SPange (reines Kassenmodell, für das die KK alle Kosten abzügl 20%igen Eigenanteil) mitgeben müssen? Ich hatte die KFO nach dem Behandlungsplan gefragt und die sagte, wir würden ja sehen aus der Mehrkostenvereinbarung,w as die Kasse übernimmt, daraus wüssten wir ja was die Kasse also zahlt.
Können wir den Behandlungsplan für das reine Kassenmodel beim KFO nachfordern? Also einfach die übersichtliche Auflistung eines Behandlungsplanes zum Kassenmodell, woraus übersichtlich der 80%ige Betrag Kasse, und 20%ige Eigenbeteiligungsbetrag hervorgeht?
Und wenn es zu Beginn der Behandlung absehbar war, dass das Kind nach 2 Jahren auch eine feste Spange benötigen wird, hätte das nicht in den Behandlungsplan, der zu Beginn aufgestellt wurde, mit hineingehört?
Und ein Retainer - gehört der in einen Behandlungsplan bzw müsste nicht zumindest schonmal mit aufgeführt werden?
In der Kostenübernahmeerklärg der KK wird erwähnt, man sei verpflichtet
der KK unverzüglich mitzuteilen, wenn die Behandlung länger als geplant andauert. Wir bekamen doch als Eltern weder schriftlich noch mündlich verbindlich mitgeteilt, wie lange die Behandlung dauern wird - also keinen verbindlichen Zeitplan, also wie können Eltern dann verpflichtet werden mitzuteilen, wenn die Behandlung länger dauert.
Aber in den Zusammenhang interessiert mich jetzt schon ob man von KFO einen Zeitplan erhalten sollte bzw ob die Dauer der Behandlung nicht mit im Behandlungsplan stehen müsste.
Danke!!