Kfw 141 verwendung

Hallo zusammen!

Wir bekommen 30000€ von der Kfw nr141. Wir dachten das wir das geld frei verwenden können aber anscheind doch nicht.Immerhin zahlen wir ja alles zurück.Also auch unser geld unsere verwendung oder?Ich bin leicht verwirrt und weiß nicht weiter! Wir wollen davon Renoviere/Sanieren. Wir wollten aber auch unsern umzug ( 980€) davon bezahlen und eine neue Küche (4000€).Jetzt heißt es das dürfen wir nicht! Aber wenn das geld doch über bleiben würde?! wir bekommen den betrag komplett ausgezahlt und sollen immer die rechnungen einreichen. Weiß jemand einen weg und kann mir erklären was ich jetzt genau machen muss? Woher weiß ich wenn ich was kaufe ob ich das darf!? Fällt der Schrottconainer mit darein? dürfen wir bilder davon sprühen lassen oder dekosticker kaufen? Ich bin echt verunsichert und habe angst einkaufen zu gehn! Bitte bitte um hilfe Ich danke Euch schonmal.Steffi

Hallo…,

Die Leistungen die gefördert werden stehen doch eindeutig im Merkbaltt zum Förderantrag.
Dies sollte immer beachtet werden. In engem Zusammenhang dazu steht auch die bei Antragstellzúng eingereichte Vorhabensbeschreibung. diese sollte von den eingereichten Leistungen nicht wesentlich abweiche. Im Zweifelsfall alle Leistungen vor Auftragsvergabe und Rechnungslegung mit der prüfenden Hausbank abstimmen, damit es nicht hinterher zu Problemen kommt.
Gegebenfalls kann auch der Baubetreuer (Architekt/ Ingenieur/Bauträger/…) helfen.
Und immer schön ehrlich bleiben, denn bei Betrug greif schnell das Strafgesetzbuch.

mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Jürgen W.Hartleib
Architekt

Hallo…,
das weiß ich jetzt auch das wurde uns aber nicht gesagt! Und um den Betrug auszuschließen frag ich ja!Aber was passiert wenn wir geld " Über haben ? Sagen wir von 30000 noch 5000€ was passiert mit dem Geld?
Die Leistungen die gefördert werden stehen doch eindeutig im
Merkbaltt zum Förderantrag.
Dies sollte immer beachtet werden. In engem Zusammenhang dazu
steht auch die bei Antragstellzúng eingereichte
Vorhabensbeschreibung. diese sollte von den eingereichten
Leistungen nicht wesentlich abweiche. Im Zweifelsfall alle
Leistungen vor Auftragsvergabe und Rechnungslegung mit der
prüfenden Hausbank abstimmen, damit es nicht hinterher zu
Problemen kommt.
Gegebenfalls kann auch der Baubetreuer (Architekt/
Ingenieur/Bauträger/…) helfen.
Und immer schön ehrlich bleiben, denn bei Betrug greif schnell
das Strafgesetzbuch.

mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Jürgen W.Hartleib
Architekt

Hallo Laterza,

unter diesem Link findest du zwei Merkblätter, die alle Leistungen beinhalten, die du mit Deinem KFW Kredit bezahlen kannst
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Pr…

Eigentlich klärt man vorher mit der Bank ab, was man alles machen lassen möchte, holt Kostenvoranschläge ein und lässt sich die Summe der mit KfW möglichen Kosten ausbezahlen - nicht umgekehrt.

Im schlimmsten Falle kann es nun passieren, wenn eure Ausgaben für die über KfW möglichen Kosten nicht hoch genug sind, dass der Restbetrag der 30.000 Euro zu einem Hausbank-üblichen Standardzinssatz verzinst werden und nicht zum günstigen KfW Zinssatz.

Ihr solltet schnellstmöglich bei der KfW anrufen und die noch angedachten Ausgaben durchsprechen - die werden euch dann schon sagen, was machbar ist und was nicht, dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg und viele Grüße

Liste förderfähiger Kosten bei 141:

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Pr…

mfG
Stephan Uhrig
[email protected]

Hallo,
bei der KfW unterliegen die Auszahlungen sehr strengen Regeln. Diese sind auf der Internetseite www.kfw.de beschireben und unbedingt einzuhalten.

Viele Grüße

F.-W. Hollmann-Raabe