Müssen die Hinterbliebenen einer Verstorbenen Person ein KFW Bafög der verstorbenen Person abzahlen?
Müssen die Hinterbliebenen einer Verstorbenen Person ein KFW
Bafög der verstorbenen Person abzahlen?
Hi, ja, müssen sie, wenn sie das Erbe annehmen. Damit erbt man alles, auch die Schulden.
MfG ramses90
Hi, ja, müssen sie, wenn sie das Erbe annehmen. Damit erbt man alles, auch die Schulden.
Ist die Rückzahlung von BAFög aber nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden? Wer z. B. nach seinem Studium kein Einkommen hat, muss es doch solange nicht zurückzahlen.
MfG
Hallo,
das dürfte sich aus den Allgemeinen Bestimmungen der KfW zum BAFöG ergeben oder sogar aus dem Bescheid selbst.
Grundsätzlich ist es zwar richtig, das jemand, der ein Erbe antritt alles Vermögen und alle Schulden erbt.
Aber in diesem Fall würde ich empfehlen, erstens einfach mal den Bescheid zu lesen und wenn der nicht weiterhilft, bei der KfW nachzufragen.
Grüße
Ewurscht