KFW-Darlehen/Durchleitungsgebühr

Hallo,

wie ich leider erst jetzt erfahre, ist die o.g. Gebühr, die eine Bank für die Abwicklung eines KFW-Darlehens verlangen darf, nicht beliebig hoch, sondern es gibt Vorgaben. Welche konkret, habe ich leider bisher nirgends gefunden.
Ich habe 4 % abgedrückt. Ist das zulässig? und jetzt noch anfechtbar (Darlehen läuft seit 99)?
Danke für Tips!

Tobias

Hallo Tobias,

die KfW zahlt die meisten ihrer Darlehen zu 96% aus. Dies hat nichts mit einer offizielen Durchlaufgebühr zu tun.

Wichtig für Dich ist der effektive Zins den Du bezahlen musst und der ist meist sehr günstig. Hinzu kommt noch, dass Du die Bearbeitungsgebühr gleich steuerlich als Ausgabe geltend machen (Beteiligung des FiAmt) und das Darlehen auch meist jederzeit (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) kündigen kannst.

Also: Deine Bank hat sich vermutlich korrekt verhalten und es gibt nichts zum anfechten. Schau einmal auf Deinen Darlehensvertrag. Sollte dort nichts stehen kannst Du nochmals mit den genauen Vertragsdaten (Name des Darlehens, Kondition, Verwendungszweck privat/gewerblich, Laufzeit etc) posten.

Gruß

Friedrich

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Hallo,

die KfW zahlt die meisten ihrer Darlehen zu 96% aus. Dies hat
nichts mit einer offizielen Durchlaufgebühr zu tun.

Vielleicht lässt mein Gedächtnis ja nach und 1999 war es tatsächlich so (woran ich mich allerdings nicht erinnern kann) - heute jedenfalls werden die KFW-Darlehen (zumindest das derzeit am stärksten beanspruchte Programm 123 zur Wohnraumfinanzierung) zu 100% ausgezahlt. Eine Bank, die vom Kunden eine Gebühr für die Bearbeitung des KFW-Darlehens fordert, bringt sich wohl damit aus dem Rennen um die restliche Finanzierung.

Freundliche Grüße

wolle

Hallo Wolle,

ich stimme Dir im Großen und Ganzen (schreibt man das groß oder klein?) zu. Es kommt halt darauf an für was das Darlehen beantragt wurde. Tobias schreibt ja nicht ob das Darlehen gewerblich (oft mit 96%iger Auszahlung) oder privat (meistens 100%ige Auszahlung) genutzt wurde.

Deshalb mein Tip eines neuen Postings wenn es unklar ist. Dann können wir beide auch besser helfen :wink:.

Schönen Abend noch wünscht

Friedrich

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Denkfehler!

Hallo,

und danke soweit. Ich nehme alles zurück, nachdem ich Eure Anmerkungen zum Anlaß genommen habe, alles nochmal durchzurechnen.
Schuld ist - wie immer - der Euro. Denn statt 100 TDM, wie bisher, wurden 49.999,74 EUR ausgezahlt - und das sind leider nun mal nicht 100TDM, sondern 97.791. Davon wurden schließlich 96% ausbezahlt (Damnum 4%). Diese 4% sind zusätzlich nochmals unter der Rubrik Bearbeitungsentgelt aufgeführt, weshalb ich auf die Idee kam, die letzendlich ausbezahlten 93.879 resultieren aus 100TDM - 4% Damnum - 4% Absahne ohne nachzurechnen.
Ist übrigens das CO2-Darlehen, privat.

Nochmal danke für die Mühe!