Ich habe folgende Frage zum Förderprogramm der KFW Co2-Altbausanierung auf EnEV- Neubauniveau .
Ich, als Energieberater(selbstständiger Bauingenieur), habe selbst für zwei Immobilien die Altbausanierung (Erneuerung/Dach/Fenster/Außenfassade) durchgeführt meine Frau ist Eigentümerin der Objekte.
Ich habe also für diese Maßnahmen nur Rechnungen/Belege vom Baumarkt,
die Arbeit habe ich selbst geleistet.
Die Förderbedingungen der KFW besagen :
„Sofern die Maßnahmen nicht durch einen Handwerker /ein Fachunter- nehmen(bei Wohnungsunternehmen eigene angestellte Handwerker)
erfolgen, sondern in Eigenleistungen erbracht werden, ist
eine Förderung (auch der Materialkosten) nicht möglich“.
Darf ich nun als selbstständiger Energieberater die Leistungen meiner Frau in Rechnung stellen und erhalte dann auch die Förderung der KFW (Zuschuss bereits in 2.2007 beantragt) ?
Bitte geben Sie mir Information wie ich trotzdem den Zuschuss erlangen kann.
Muß ich die Rechnung mit Mwst. ausweisen, ggf. versteuern ?
Dank im Voraus für Ihre Bemühung
Hallo Dieding,
selbstverständlich kannst Du als Selbstständiger Deine Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Ansonsten empfehle ich Dir, den Fall mit/bei der Hausbank oder KfW direkt zu besprechen - Du und Deine Frau sollten in der lage sein, mit etwas gutem Willen, die Vorgaben zu erfüllen.
Darf ich nun als selbstständiger Energieberater die Leistungen
meiner Frau in Rechnung stellen
Das darfst Du auf jeden Fall.
und erhalte dann auch die Förderung der KFW
Ich verstehe das Textzitat so, dass die Arbeiten durch Handwerker ausgeführt werden müssen, um die Förderung zu erhalten. da Du weder in die Handwerrksrolle eingetragen bist, noch ein angestellter Handwerker bist, wird die KfW Euch nicht fördern.
Hallo Herr Dieding,
ich habe fast das gleiche kleine Problem.
Ich KANN zwar für meine Frau die komplette energetische Berechnung machen, ich DARF es aber nicht, weil es dann kein Geld gibt. (Bei uns geht es um das KfW paket 4) Bedeutet also, ich muß einen anderen Energieberater beauftragen. Begründung ist: Zu nahe verwandschaftliche Bindung. Ebenso vehält es sich mir der Umsetzung der Maßnahme. Alles, was in Eigenleistung passiert, wird nicht finanziert. Es sei denn, die Leistungen werden durch einen eigenen (Fach)Handwerksbetrieb erstellt. Das ist momentan Aussage der KfW. Ich habe mal einige Leute, u.a. auch unseren Hausbanker, gebeten Infos einzuholen. Die Antwort war immer die Gleiche.
Gruß,
Frank Scholtysek
Ich verstehe das Textzitat so, dass die Arbeiten durch
Handwerker ausgeführt werden müssen, um die Förderung zu
erhalten. da Du weder in die Handwerrksrolle eingetragen bist,
noch ein angestellter Handwerker bist, wird die KfW Euch nicht
fördern.
Auch ein Diplom-Ingenieur kann in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn er zusätzlichlich zum Studium einen Gesellenbrief besitzt oder eine dreijährige Berufspraxis nachweisen kann.