KFW Gebäudesanierung absetzen

Hallo Leute!

Ein vermietetes EFH wird vom Vermieter saniert.
Die Mittel dazu kommen aus einem KFW-Kredit zur energetischen Gebäudesanierung.

Die Kosten dafür sind doch für den Vermieter voll steuerlich absetzbar?

Wenn ja - was genau kann er steuerlich geltend machen?

Die Rechnungen der beteiligten Handwerksbetriebe, auf einmal oder über mehrere Jahre verteilt?
Oder die Raten zur Rückzahlung des KFW-Kredites?
Oder nur die Zinsen?
Oder Rechnungen + Zinsen? Oder…?

In der Hoffnung auf Euren Rat

Gruß
Hans

Ein vermietetes EFH wird vom Vermieter saniert.
Die Mittel dazu kommen aus einem KFW-Kredit zur energetischen
Gebäudesanierung.

Die Kosten dafür sind doch für den Vermieter voll steuerlich
absetzbar?

auf jeden fall.

Wenn ja - was genau kann er steuerlich geltend machen?

die sanierungskosten und die kreditkosten

Die Rechnungen der beteiligten Handwerksbetriebe, auf einmal
oder über mehrere Jahre verteilt?

das kommt drauf an: man kann verteilen auf bis zu 5 jahre, wenn man will oder man muss verteilen auf 50 jahre, wenn man muss (stichwort: anschaffungsnahe herstellungskosten)

Oder die Raten zur Rückzahlung des KFW-Kredites?

die „raten“ nicht

Oder nur die Zinsen?

die zinsen und die nebenkosten

gruß inder

Danke für Deine schnelle Antwort, Inder!

Die Rechnungen der beteiligten Handwerksbetriebe, auf einmal
oder über mehrere Jahre verteilt?

das kommt drauf an: man kann verteilen auf bis zu 5 jahre,
wenn man will oder man muss verteilen auf 50 jahre, wenn man
muss (stichwort: anschaffungsnahe herstellungskosten)

Darf man das etwa selbst bestimmen? Unter welchen Bedingungen „muss“ man? Und zwischen 5 und 50 Jahren gibt es nichts?

Oder nur die Zinsen?

die zinsen und die nebenkosten

Aha, was ist mit den Nebenkosten gemeint?

In der Hoffnung auf weiteren Rat

Gruß
Hans

Danke für Deine schnelle Antwort, Inder!

Die Rechnungen der beteiligten Handwerksbetriebe, auf einmal
oder über mehrere Jahre verteilt?

das kommt drauf an: man kann verteilen auf bis zu 5 jahre,
wenn man will oder man muss verteilen auf 50 jahre, wenn man
muss (stichwort: anschaffungsnahe herstellungskosten)

Darf man das etwa selbst bestimmen?

klar, bist doch schon groß…

Unter welchen Bedingungen
„muss“ man?

wenn die sanierungsmaßnahme innerhalb der ersten 3 jahre 15% der anschaffungskosten übersteigt. aber das ist ein difficiles thema…

Und zwischen 5 und 50 Jahren gibt es nichts?

doch, evtl. 40 jahre, oder was mit denkmal-afa usw., kommt aber wohl hier nicht zum tragen.

Oder nur die Zinsen?

die zinsen und die nebenkosten

Aha, was ist mit den Nebenkosten gemeint?

kreditkosten halt: abschlußgebühren, versicherung usw.

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Danke sehr! owt