KfW Programm 153 Energetisch bauen

Hallo Zusammen,

bin grade etwas unsicher…

Habe vor ein Holzständerhaus zu bauen. Die Wände und verbaute Dämmung entsprechen den Anforderung eines KfW 70 Hauses. Ich möchte allerdings nur eine normale Gasheizung mit einer Rückgewinnung über den Kamin einbauen.

Kann ich dann trotzdem das o.g. Programm in Anspruch nehmen oder ist der Einbau einer regenertiven Heizanlage
(Erdwärme oder Luftwäme) hierfür notwendig?

Freue mich auf Eure/Ihre Antwort.

H. Breidbach

hallo,

sorry, da kann ich nicht helfen aber hier; http://www.kfw.de/kfw/de/index.jsp wird dir geholfen :wink:

lg
heiko

Hallo,
genau kann ich dies nicht sagen. Diese Darlehen der KFW werden meines Wissens immer von der Hausbank beantragt. Diese kann dir wohl auch nähere Details erörtern. Lg

Ich kann da nicht zusagen da wäre wohl eher die KFW an zusprechen.
viele grüße
Si-hawk

für solche eher rechtlichen Fragen fühle ich mich eigentlich nicht zuständig. beim hausbau aber ist wohl ganz allgemein darauf zu achten, daß man wirklich ordentlich dämmt. ich sage immer: ein gesetzgeber, der heute noch neubauten genehmigt, die überhaupt noch eine (normale) heizung brauchen, hat gar nichts kapiert. was dann noch an wärme gebraucht wird, kommt aus den jeweils 100Watt jedes Bewohners plus die verlustwärme der verschiedenen elektrischen geräte, beleuchtung, computer usw. vor fast 40 jahren hab ich einen vortrag von amory lovins, dem papst der sanften energie und der energieeffizienz, gehört, wo er u. a. von einem haus berichtete, das mit wenigen qm Sonnenwärmekollektoren im nördlichen und damit verdammt kalten kanada natürlich bei sehr guter dämmung ohne jegliche weitere heizung auskam.

Guten Tag
leider kann ich da als schweizer wenig weiterhelfen
da wir hier andere Regeln haben
bei uns ist bei Minergie P eine Luftrückgewinnung pflicht aber mehr vom aspekt energieverbrauch beim Luftwechsel, da hierbei massig Wärme verloren geht
wobei ich da über sinn oder Unsinn mit mir diskutieren lasse da solange regenerativ oder zumindest solar erwirtschaftet sollte der Energiezustoss nicht limmitiert oder gewertet werden
denn die Kosten rechtfertigen die Ersparnis kaum
und die Solarenergie kommt eh trotzdem runter

übrigens ist weder Erdwärme noch Luftwp regenerativ
da sie immer noch einen grossen Teil Strom benötigen
da bist du rein ökologisch und auch energetisch mit einer Gasheizung mit thermischer WP sicher im gleichen lvl wenn nicht besser
jedoch wie das die Bestimmungen in DE sehen weis ich wie gesagt nicht

Hallo Herr/Frau Breidbach,

zu diesem Thema kann ich keine belastbare Aussage machen. Details erfahren Sie vom Kaminkehrer oder einem Energieberater vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Midir

Hallo,

diese Frage könnte Ihnen z.B. ein Energiebrater in Form eines Wärmeschutznachweise bzw. EnEV-Nachweises beantworten, den Sie sowieso benötigen, wenn Sie KfW-Mittel in Anspruch nehmen wollen.

Erfahrungsgemäß reicht eine Gas-Brennwerttherme mit Solarunterstützung aus, um KfW-70 zu erreichen (wenn die anderen Parameter stimmen). Ob dies auch mit Hilfe einer Wärmerückgewinnung über einen Kamin zu erreichen ist, müsste berechnet werden und kann pauschal so nicht beantwortet werden.

mfg
Bauherrennothilfe

Hallo,
mehr als auf der Seite der KfW beschrieben weiß ich auch nicht.

https://energiesparen.kfw.de/html/finanzierungsangeb…

Auf dieser Seite ist auch eine Tel-Nr. angegeben, bei der man nachfragen kann.

Gruß
Bernd Schneider

Hallo,

leider läßt sich das so einfach nicht sagen.

Die KfW gibt für die entsprechenden Programme bestimmte Vorgaben für den Primärenergiebedarf Qp und den Transmissionswert H’t. Diese werden über die Wärmebilanz berechnet und da es nun mal das Wesen einer Bilanz ist, gibt es hier viele Möglichkeiten den Wert zu erreichen.

Um die KfW-Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, benötigst Du so oder so einen Architekten oder anerkannten Energieberater.

Dieser wird Dich bei weiteren Fragen unterstützen können. Die Kosten für den Energieberater werden durch die Bafa gefördert, so dass Du ca. 400,00 € bis 500,00 € für eine qualitative Beratung selber zahlen musst.

Gruß

Blumenschein

Hallo,

frag bei der Bewilligungsbehörde/Stelle nach