Außerdem haben wir auch Solarkollektoren für Warmwasser und Heizungsunterstützung.
Jetzt kam unser Heizungsinstallateur und meinte, dass wir von der Bafa ne Förderung für die Solaranlage bekommen.
Habe jetzt im Internet nachgelesen, dass die Bafa-Förderung nicht mit dem KfW-Programm 152 kummulierbar ist.
Meine Frage wäre: Warum??
Der KfW-Kredit hat doch mit der Solaranlage nichts zu tun?
Außerdem haben wir auch Solarkollektoren für Warmwasser und
Heizungsunterstützung.
Jetzt kam unser Heizungsinstallateur und meinte, dass wir von
der Bafa ne Förderung für die Solaranlage bekommen.
Habe jetzt im Internet nachgelesen, dass die Bafa-Förderung
nicht mit dem KfW-Programm 152 kummulierbar ist.
Meine Frage wäre: Warum??
Der KfW-Kredit hat doch mit der Solaranlage nichts zu tun?
Du müsstest nachweisen, dass der KfW- Kredit schon für die vorgenannten Massnahmen komplett „verbraucht“ wurde und die Solaranlage aus eigenen Mitteln finanziert wurde.
Nur eine „Doppelförderung“ von Massnahmen ist nicht möglich.
Stell doch den Antrag noch vor Jahresende,mehr als ablehnen kann man nicht.
Wird zugestimmt,dann kann man noch die höheren Zuschüsse 2011 bekomen,also 120€/m² Kollektorfläche und evtl. auch noch den Kesselbonus von 600€,wenn man erstmals einen Brennwertkessel einbaute.
Stell doch den Antrag noch vor Jahresende,mehr als ablehnen
kann man nicht.
Wird zugestimmt,dann kann man noch die höheren Zuschüsse 2011
bekomen,also 120€/m² Kollektorfläche und evtl. auch noch den
Kesselbonus von 600€,wenn man erstmals einen Brennwertkessel
einbaute.
Ich würde die Anträge -so möglich?- einzeln stellen.
Da der Kessel KfW-gefördert wurde und dort (sicher?) die Kumulierung greifen würde.
Ich weiss nicht, ob der Antrag jeweils „als Ganzes“ bewilligt oder abgelehnt wird.
Dann gibts den Zuschuss nicht noch einmal,nur eins von beiden.
Aber Solar mit Heizungsunterstützung,da kann man noch den
Zuschuss bekommen,es sollte mich sonst sehr wundern.
Man sollte darauf achten, dass dies auch bei der Rechnungslegung fein säuberlich getrennt abläuft bis hin zu getrennten Einzel- Überweisungen der Beträge.