Hallo,
ich hörte, dass die KFW ein Darlehen von 50.000.-EUR vergibt, damit manm Wohnraum erwerben kann.
Gilt dies nur einmalig oder kann man bei Auszug und neuer Immobilie diesen Betrag wieder beantragen?
(Falls Neubeantragung möglich, nach welcher Frist?)
Ist es Ergebnisneutral oder eher ungünstig, wenn beide Partner im Notarvertrag als Käufer sowohl der ersten als auch der zweiten Immobilie stehen?
Im Vorraus vielen Dank!