KFZ abmelden als 'Nichthalter'

Guten Tag,

ich habe schon versucht selbst zu recherchieren, hab aber nichts konkretes oder eindeutiges gefunden.

Ist es grundsätzlich möglich, mein Auto abzumelden, wenn nicht ich selbst als Halter in Schein/Brief eingetragen bin?

Hab nur gelesen, dass es wohl theoretisch möglich wäre, aber nicht, ob es grundsätzlich geht.

Viele Grüße und vielen Dank an die, die sich auskennen.

TM

hi,
abmelden kann ein fahrzeug grundsätzlich jeder, der den brief (zulassungsbescheinigung teil II), den schein (zulassungsbescheinigung teil I) und die nummernschilder vorlegt.
wenn du nicht der halter bist, brauchst du auch keine vollmacht dafür.
gruß,
m.

PS: bei uns kostet abmeldung 5,90 euro, bei abmeldung eines fahrzeugs aus einem anderen kreis sind es glaube ich 11 euro.

Klar geht das, sonst könnte man ja nie ein gebrauchte KFZ kaufen und nach dem Kauf abmelden.

Servus!

Danke für die schnellen Antworten - welche auch noch meinem Wunschdenken entsprechen :smile:

Sterne kann ich erst in 2 Monaten vergeben, so wie ich gelesen habe :frowning:

mfg
TM