hi,
abmelden kann ein fahrzeug grundsätzlich jeder, der den brief (zulassungsbescheinigung teil II), den schein (zulassungsbescheinigung teil I) und die nummernschilder vorlegt.
wenn du nicht der halter bist, brauchst du auch keine vollmacht dafür.
gruß,
m.
PS: bei uns kostet abmeldung 5,90 euro, bei abmeldung eines fahrzeugs aus einem anderen kreis sind es glaube ich 11 euro.