Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Jemand will sein Auto verkaufen, der VK und Käufer wollen sich wegen der Entfernung in der Mitte treffen. Jetzt haut der VK die Überlegung, muss er den Fahrzeugschein auch mit abgeben? Es ist vereinbart, der Käufer kommt mit eigenen Nummernschildern für die Tageszulassung, und die ursprünglichen alten Schilder werden vom VK dann noch am Übergabeort abmontiert, dass er die dann bei der Zulassungsstelle abmelden kann. Nun die Frage, reicht für die Abmeldung der Schein, oder bekommt den dann der Käufer mit. Oder welche Papiere werden zum abmelden benötigt?
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Kfz.-Schein
Kennzeichenschilder
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kfz.-Brief
Der Antragsteller hat bei der Zulassungsstelle eine Verbleibserklärung im Hinblick auf das Fahrzeug und die Kennzeichen abzugeben.
Wäre es nicht einfacher, der Käufer schickt die Schilder mit der Kurzzeitzulassung, oder der Verkäufer holt die Schilder wenn er sowieso zur Zulassungsstelle geht.
Der Käufer braucht den Kfz.-Brief, die ASU und TÜV Bescheinigungen vom vorherigen Eigentümer.
Alternativ kann das Fahrzeug auch gleich früh morgens abgemeldet und mit den entsiegelten Kennzeichen zum Übergabeort gefahren werden. Das Fahrzeug darf am Tag der Abmeldung noch bis Mitternacht am Strassenverkehr teilnehmen.
Alternativ kann das Fahrzeug auch gleich früh morgens
abgemeldet und mit den entsiegelten Kennzeichen zum
Übergabeort gefahren werden. Das Fahrzeug darf am Tag der
Abmeldung noch bis Mitternacht am Strassenverkehr teilnehmen.
Also in Deutschland darf man am Tag der Stillegung mit einem stillgelegten Fahrzeug auf direktem Weg von der Zulassungsstelle zum Abstellort fahren. Es ist keineswegs so, dass man noch den ganzen Tag mit dem stillgelegten Fahrzeug herumfahren darf. Das ist wichtiger Punkt.
War vielleicht so gemeint, kam dann aber missverständlich rüber.