Kfz-Abmeldung, Versicherung trotzdem fällig

Guten Tag,

ein Bekannter hat ein Auto zugelassen mit einer Doppelkarte von Versicherer A. Nach vier Wochen meldete er das Fahrzeug erneut um, um bei einem Versicherer B das Fahrzeug versichern zu können.
Mit dem Versicherer A wurde kein Vertrag abgeschlossen nur mit B. Nach weiteren zwei wochen kam eine überteuerte Rechnung für diese 30 Tage.
Der Jahresbeitrag würde sich auf 3125 € belaufen(Bemessungsgrundlage). In jedem Fall war das durchgerechnete Angebot in etwa um 1000 € weniger.

Muss diese Rechnung beglichen werden? Es wurde nichts unterschrieben. Wenn diese Rechnung bezahlt werden muss, weshalb ist der Jahresbeitrag um 1000 € höher als im unverbindlich erstelltem Angebot?
Wie kann es sein, dass 30 Tage beim Versicherer A den gleichen Beitrag kosten wie 6 Monate bei dem aktuellem Versicherer B.

Wenn der Versicherungsnehmer in diesem Fall der dumme ist, dann müsste es auch ein Versicherungsschutz gegeben haben, während dieser Zeit(30 Tage 1. Zulassung)). Wie ist das möglich wenn kein Vertrag unterschrieben und keine detailierten Angaben zum Fahrzeug dem Versicherer bekannt waren.

Was passiert wenn nur ein Anteil des Betrages überwiesen wird?

Bitte helft…

guten tag!

Durch die Doppelkarte bescheinigt die Versicherung eine vorläufige Deckungsschutzzusage bis der endgültige Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.

es bestand versicherungsschutz für diese 30 tage, also ist diese zeit auch zu bezahlen. mit abgabe der karte kommt quasi schon ein vertrag zustande. und das für diese „verarsche“ nicht das angebot von einem jahresvertrag gilt und aufschlaf fällig ist, sollte ja wohl auch klar sein.

nimm den fall anders herum: wäre in diesen 30 tagen was passiert, hätte person a ja wohl vehement drauf bestanden, dass der schaden auch reguliert wird. dann geht es kommischerweise wieder oder wie?

was manche leute für vorstellungen haben *kopfschüttel*

gruss
whitby

Das Fahrzeug wurde nicht bewegt, da angenommen wurde das noch kein Versicherungsschutz bestünde.

Vielen Dank schon mal.

Kann der Versicherer jetzt im nach hinein jeden beliebiegen Betrag als Jahresbeitrag nennen und mit diesem, einen Monat ausrechnen und in Rechnung stellen? Das Angebot welches noch vor der Zulassung erstellt wurde war um einiges niedriger.

Es geht weniger um den hohen Betrag (diese Versicherung berechnet das sechsfache der anderen Versicherung). mehr um die rechtliche Seite. Gibt es keine verbindliche Berechnung? Ich möchte nur wissen wie diese Zahl zu stande kommt. Warum ist das Angebot unverbindlich, wenn es zusammen mit der Doppelkarte ausgegeben wurde?

Vielen Dank.

Das Fahrzeug wurde nicht bewegt, da angenommen wurde das noch
kein Versicherungsschutz bestünde.

das kann ja jeder sagen! irgendwie hört sich das für mich eh alles nach rausreden an. so „dumm“ ist eigentlich niemand, dass man das nicht weiss wenn man ein auto anmeldet!

Kann der Versicherer jetzt im nach hinein jeden beliebiegen
Betrag als Jahresbeitrag nennen und mit diesem, einen Monat
ausrechnen und in Rechnung stellen? Das Angebot welches noch
vor der Zulassung erstellt wurde war um einiges niedriger.

das angebot wurde ja auch aufgrund ganz anderer voraussetzungen gemacht! schau mal nach was in den agbs drinsteht!

Warum ist das Angebot unverbindlich, wenn es zusammen mit der
Doppelkarte ausgegeben wurde?

das angebot wäre verbindlich, wenn auch der vertrag abgeschlossen worden wäre. das wurde aber nicht gemacht, also ist dieses angebot NICHT bindend.

sonst könnte ja jeder hingehen, gibt monatsweise neue doppelkarten ab, schliesst nie einen vertrag ab und muss also auch nichts zahlen???

hier steht es schwarz auf weiss …
http://autoversicherungsprofis.de/lexikon_kfz_versic…

Hi,
Whitby hat schon alles geschrieben, was dazu zu sagen ist.

Das Fahrzeug wurde nicht bewegt, da angenommen wurde das noch
kein Versicherungsschutz bestünde.

Warum wurde das Fahrzeug dann zugelassen???

Kann der Versicherer jetzt im nach hinein jeden beliebiegen
Betrag als Jahresbeitrag nennen und mit diesem, einen Monat
ausrechnen und in Rechnung stellen?

Nein, das kann er nicht. Aber er kann nach Kurztarif abrechnen und in der SF-Klasse 0, da wohl kein Rabatt eines Vorversicherers angerechnet werden konnte.

Ich möchte nur wissen wie diese Zahl zu stande kommt.

Das steht in der Rechnung. Bei Nichtzahlung derselben leitet der Versicherer hoffentlich das Mahnverfahren nach § 38 VVG ein.

Gruß Keki

ein Bekannter hat ein Auto zugelassen mit einer Doppelkarte
von Versicherer A. Nach vier Wochen meldete er das Fahrzeug
erneut um, um bei einem Versicherer B das Fahrzeug versichern

Was meinst Du mit „Ummelden“ ? Auf einen anderen Halter ?

Mit dem Versicherer A wurde kein Vertrag abgeschlossen nur mit

Mit der Verwendung der Deckungskarte der Versicherung A hat der Bekannte einen, wenn auch sehr kurzen, Vertrag angeschlossen.

B. Nach weiteren zwei wochen kam eine überteuerte Rechnung für
diese 30 Tage.

Kunststück, da wird nach Kurzzeittarif abgerechnet. Der ist immer teurer, als der Normaltarif.

Der Jahresbeitrag würde sich auf 3125 € belaufen(Bemessungsgrundlage).
In jedem Fall war das durchgerechnete Angebot in etwa um 1000 € weniger.

Das ist der Unterschied zwischen Kurzzteittarif und Normaltarif.

Muss diese Rechnung beglichen werden?

Klar.

Es wurde nichts unterschrieben. Wenn diese Rechnung bezahlt werden

Aber die Deckungskarte wurde abgegeben. Was würde Dein Bekannter sagen, wenn er einen Unfall gebaut hätte und die Versicherung hätte gefragt, „müssen wir das bezahlen, es wurde doch nichts unterschrieben ?“

Wie kann es sein, dass 30 Tage beim Versicherer A den gleichen
Beitrag kosten wie 6 Monate bei dem aktuellem Versicherer B.

siehe oben.

Wenn der Versicherungsnehmer in diesem Fall der dumme ist,
dann müsste es auch ein Versicherungsschutz gegeben haben,

Gibt es ja auch, zumindestens im Haftpflichtbereich.

möglich wenn kein Vertrag unterschrieben und keine
detailierten Angaben zum Fahrzeug dem Versicherer bekannt

Das ist eine Kulanz des Versicherers, um es den Beteiligten möglichst einfach zu machen. Ich zum Beipiel gebe Neukunden keine Deckungskarte ohne unterschriebenen Antrag.

Was passiert wenn nur ein Anteil des Betrages überwiesen wird?

Das gibt Ärger, bis hin zum Gerichtsvollzieher. Im KFZ-Bereich wird bei den Versicherungen kein Geld verdient, da ist wenig Spielraum für Großzügigkeit. Und wenn man sich dann noch benimmt, wie Dein Bekannter, kann man endgültig keine Nachsicht erwarten.

http://autoversicherungsprofis.de/lexikon_kfz_versic…

Alles klar. Vielen herzlichen Dank. Dumm gelaufen die ganze Geschichte. Das hat schon beim Autokauf angefangen, aber das ist ne andere Kiste…