Hallo
ich habe bei meiner STeuererklärung für 2012
die Abschreibung für mein Fahrzeug erfasst, nachdem ich im Jahr 2012 einen Unfall hatte.
Der Schaden wurde von der Versicherung nach Erstellung eines Gutachtens beglichen. Diese
Summe habe ich natürlich bei der Steuer in Abzug gebracht
Nun verlang die BEhörde noch ein Gutachten nach Reparatur. Wie soll ich hier reagieren?
hoffentlich kannst Du mir helfen
Danke
Elsevier