Hallo,
Angenommen Herr Mustermann verdient als Festangestellter 3750€ Brutto (Steuerklasse 1 / ledig) und will ein Nebengewerbe anmelden, oder sich Nebenberuflich als Freiberufler verdingen und sich im November, wenn die Anmeldung bereits erfolgt ist, ein neues Auto zulegen.
- Kann er das KFZ absetzen?
- Über welchen Zeitraum (3 Jahre)?
- Wenn ja, ist das 1. Abschreibungsjahr, das in welchem das KFZ gekauft wurde, oder können Hier nur 2/12 angesetzt werden (da November)?
- Da im 1. Jahr (nur 2 Monate (November, Dezember)) der Gewinn, sowie der Umsatz (aus dem Nebengewerbe), sicherlich weit unter der Abschreibungssumme für das 1. Abschreibungsjahr liegt, kann das auf die bereits aus dem Angestelltenverhältnis geleisteten Steuern geltend gemacht werden?
- Was bedeutet ein KFZ abzuschreiben? Wird hier der Kaufpreis des KFZ über die geleisteten Steuern (Haupt + Nebengewerbe) vom Finanzamt rückerstattet?
- Kann er das KFZ absetzen?
Ja-wie das kommt drauf an ob der PKW Betriebsvermögen werden soll oder nicht.
- Über welchen Zeitraum (3 Jahre)?
Wenn der PKW Betriebsvermögen ist, wird er über 6 Jahre abgeschrieben
- Wenn ja, ist das 1. Abschreibungsjahr, das in welchem das
KFZ gekauft wurde, oder können Hier nur 2/12 angesetzt werden
(da November)?
2/12 von 1/6
- Da im 1. Jahr (nur 2 Monate (November, Dezember)) der
Gewinn, sowie der Umsatz (aus dem Nebengewerbe), sicherlich
weit unter der Abschreibungssumme für das 1. Abschreibungsjahr
liegt, kann das auf die bereits aus dem Angestelltenverhältnis
geleisteten Steuern geltend gemacht werden?
Im Prinzip ja
- Was bedeutet ein KFZ abzuschreiben? Wird hier der Kaufpreis
des KFZ über die geleisteten Steuern (Haupt + Nebengewerbe)
vom Finanzamt rückerstattet?
Das FA erstattet NIEMALS irgendwelche Kosten-die Kosten mindern nur das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerbelastung