KFZ-Anhänger gesetzeswidrig abgestellt?

Folgende Situation:

Ein privater angemeldeter KFZ-Anhänger (600kg) ist vor dem Haus, unmittelbar an der Strasse abgestellt. Die Abstellfläche ist laut Bebauungsplan nicht als Bürgersteig deklariert sondern lediglich als
„öffentliche Fläche“ auch zum Parken.

Darf dieser Anhänger dort stehen (ohne Zugmaschine) oder muss er auf ein privates Gelände?

Habe mal gehört dass Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb nicht auf öffentlichen Plätzen abgelagert werden dürfen.

Danke im Voraus für klärende Antworten.

Hi,
ein Anhänger ohne Zugfahrzeug muß zugelassen sein un darf maximal 14 Tage so abgestellt werden, angekoppelt an ein Zugfahrzeug besteht keine Zeitbeschränkung.
Nach Ablauf der 14 Tage darf man den Anhänger nicht einige Meter weiter versetzen sowie nicht ankuppeln und für kurze Zeit (z.B. 1 Stunde) um den Block fahren, sondern man muß den Hänger deutlich räumlich versetzen oder eine längere Zeit in Betrieb nehmen (was immer dies auch heißen mag).
„Ablagern“ ist also verboten.
Bei www.verkehrsportal.de wurde im Forum schon ausführlich darüber gesprochen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]