KFZ-Anmeldung, anderer Versicherungsnehmer

Hallo,

angenommen eine Person meldet ihr KFZ neu an, die Versicherung für das KFZ läuft allerdings über die Mutter der Person. Genügt es, bei der Anmeldung die Deckungskarte der Versicherung mit einzureichen, oder gibt es Probleme wegen dem abweichenden Versicherungsnehmer, so dass man eine Vollmacht o.ä. benötigt?

Danke schonmal.

Hallo,

wenn du dein Auto über deine Mutter laufen lässt, sprich über sie ist es versichert dann wird sie als Besitzer in Brief und Schein eingetragen und du benötigst dann bei der Anmeldung eine Vollmacht, da deine Mutter ja offiziell der Besitzer und Halter ist, auch wenn du nachher das Auto fährst.

Gruß
Denise

Hallo Denise,

das stimmt nicht, denn Versicherungsnehmer und KFZ-Halter können zwei unterschiedliche Personen sein. Und die Frage ist dann, ob die Zulassungsstelle da noch irgendwelche sonstigen Unterlagen braucht.

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Hallöchen,

wenn es Dir darum geht evtl. möglichst günstig (versicherungstechnisch/ SF Klasse) zu fahren, könnte auch Deine Mutter den Wagen zulassen, ist dann Halterin und trägt Dich als Mitfahrer ein.

Grüße

Die Trennung von Halter (verantwortlich für den Wagen) und Versicherungsnehmer wurde bewußt gewählt. Daran gibt es nichts zu rütteln.

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Hallo,

Deine Mutter den Wagen zulassen, ist dann Halterin und trägt
Dich als Mitfahrer ein.

wo sollte sie das eintragen und was sollte das bringen?

Gruß

S.J.

Wenn ich mich hier mal einklicken darf…
Ich denke die Heike meint, das ER unter der Schadensfreiheitsklasse der Mutter fährt, die Mutter lässt Ihren Sohn im Versicherungsantrag bei der Versicherung als Mitfahrer/ Benutzer eintragen. So ist er mitversichert…So ungefähr war das wohl gemeint denke ich…

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Hallo,

Wenn ich mich hier mal einklicken darf…
Ich denke die Heike meint, das ER unter der
Schadensfreiheitsklasse der Mutter fährt, die Mutter lässt
Ihren Sohn im Versicherungsantrag bei der Versicherung als
Mitfahrer/ Benutzer eintragen. So ist er mitversichert…So
ungefähr war das wohl gemeint denke ich…

der Versicherungsschutz bezieht sich immer und ausschließlich auf das Fahrzeug. Es ist völlig egal wer dieses fährt. Wenn ich mein Auto kurzzeitig oder dauerhaft an jemand anderen verleihe, ändert dies nichts am Versicherungsschutz. Insofern ist eine Eintragung nicht erforderlich.

Gruß

S.J.