Hallo.
Vor einer Woche wurde ein Gebrauchtwagen gekauft. Bezahlt wurde noch nicht die Übergabe des vom Autohaus angemeldeten Wagens sollte morgen erfolgen.
Heute ruft jemand vom Autohaus an und erklärt daß die irgendwie den Fahrzeugbrief nicht bekommen hätten da dieser bei einer BAnk ausgelagert sei und somit die Anmeldung nicht möglich gewesen wäre.
Ist das usus, daß man die Papiere nicht vor Ort hat.
Ausserdem würde mich interessieren ob man den Kaufpreis durch Nichterfüllung der Kaufvereinbarung mindern kann. Daß da verhandlungsmässig was machbar ist ist klar. Aber ob es da rechtsmässig was zu holen gibt wäre halt doch von interesse. Prinzipiell hatte die andere Partei ja jetzt ein paar Werktage Zeit um das zu erledigen.
Hi! Die Abwicklung von Fahrzeugpapieren über Banken ist usus und nicht außergewöhnlich. Auch Verzögerungen sind leider nicht selten, darauf sollte ein Händler hinweisen.
Rechtlich wird es schwierig, weil man einen konkreten Schaden nachweisen müßte, das ist i.d.R. möglich bei Gewerbetreibenden. Oder wenn man eine gebuchte Urlaubsreise mit dem Wagen nicht antreten kann…
Danach ist es abhängig, wie man vorgehen kann und welche Zumutbarkeit ein Gericht erkennen würde. Der Händler hat sicherlich kein Übergabedatum „garantiert“, würde mich zumindest stark wundern. Kann an dem Tag ja Hochwasser sein oder ein Schneesturm oder die Zulassung brennt ab, dann kann er auch nicht liefern.
Tipp: Auf den Händler zugehen und auf Kulanz ansprechen, sicher gibt es einen Rabatt bei Winterreifen oder einen kostenlosen Leihwagen für die Zeit (war bei mir so), mal die erste Inspektion umsonst/günstiger.
Am eigentlichen KFZ Preis wird i.d.R. nichts mehr gedreht, denn der ist bei den meisten Autohäusern gefixt.