Angenommen, ein Arbeitnehmer zieht in drei Monaten in einen neuen Landkreis, weil er dort eine neue Arbeitsstelle gefunden hat.
Nun ist ihm aber vorher noch sein Auto kaputt gegangen und er muss dieses verschrotten und sich ein Neues zulegen.
Kann dieser Arbeitnehmer nun das neue Auto im neuen Landkreis anmelden, obwohl er erst in drei Monaten dort hinziehen wird.
Nein - das Auto kann nur dort angemeldet werden, wo der Wohnsitz des Arbeitnehmers sich befindet.
nach 3 Monaten (nach dem Umzug) muss er es dann am neuen Wohnort ummelden.