KFZ Anmledung neu

HAllo, ich möchte ein KFZ in einem anderen Kreis anmelden, DerVorbesitzer hat den letzten Tüv bericht verlegt, es steht ab er in der Zulassungsbesch Teil 1: nächster TÜV 05.14. Kann ich trotzdem anmelden?

hallo!

die antwort ist ein klaren JEIN.

du mußt diese frage deiner zul.-stelle stelle/straßenverkehrsamt stellen. bei uns genügt der stempel im schein und die plakette auf dem alten kennzeichen, im nachbarlandkreis wird zwingend der tüv-bericht verlangt.

allerdings ist es auch kein problem, eine zweitschrift des prüfberichtes aufzutreiben. auf dem schein sieht man, wer geprüft hat (tüv, dekra, gtü usw.), dort gibts auch eine zweitschrift gegen kleine gebühr, oft auch kostenlos.

grüße!

nein, du brauchst den TÜV-Bericht.
Wenn der Vorbesitzer ihn nicht findet, frage bei der Organisation, die die HU gemacht hat, (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.) nach einer Zweitschrift. Achtung, kostet meist 10 Euro, die Kosten würde ich dem Vorbesitzer aufbrummen…
Gruß Dirk

Viele Zulassungsstellen wollen den HU-Bericht trotzdem sehen. Anrufen und nachfragen wie es dort gehandhabt wird. Wenn man weiß, bei welcher Prüforganisation man war, kann man dort auch - in der Regel gegen Gebühr von ca. 20€ - auch eine Zweitschrift erhalten. Viel Erfolg.

Fz. kann angemeldet werden, solange der originale HU Bericht (TÜV, GTÜ, Dekra oder KÜS) und eine gültige Abgasuntersuchung vorgelegt werden kann.