Hallo.
Angenommen jemand ersteigert ein KFZ bei Ebay, wie bindend sind die Gebote?
Ist in meinen Augen problematisch, ein KFZ zu kaufen, ohne es gesehen zu haben, bzw eine Probefahrtdurchgeführt zu haben.
Also angenommen jemand merkt nach dem Ersteigern bei der Sichtung des Fahrzeugs, dass es nicht rund läuft etc, muss er es trotzdem bezahlen?
Vielen Dank im Voraus
Nehmen wir mal an er kauft IRGEND einen anderen Artikel bei eBay, ja dann muss er ihn eigentlich auch bezahlen. Es liegt in der Kulanz des Verkäufers, dass man sagt: es wurde falsch geboten, nicht mit meinem account usw. Das halt der letztbietende vor dir den Artikel ersteigert.
Ein Auto wie in diesem Fall, so steht es auch meist in den Artikelbeschreibungen SOLL vor dem kauf begutachtet werden! Also nicht einfach blindlings 10000€ bieten, da ist die Geldmenge einfach zu hoch.
Falls das Auto nicht begutachtet wird und man es trotzdem kauft und man dann Mängel feststellt, dann ist es jedoch schwierig zu sagen. Klar hätte der Verkäufer darauf hinweisen müssen…doch wennn er schreibt man solle es sich shcon vorher angucken, grad auch bei dem Wert, dann kauft man ja nicht einfach die Katze im Sack!
(Tipp: Autos gebraucht beim Händler kaufen, da ist wenigstens noch Garantie drauf
)
Es gibt bundesweit tätige Kfz-Dienstleister, die Autos vor einem Kauf egal wo begutachten. Kostet nicht die Welt und kann viel Ärger ersparen.
Hallo,
Falls das Auto nicht begutachtet wird und man es trotzdem
kauft und man dann Mängel feststellt, dann ist es jedoch
schwierig zu sagen. Klar hätte der Verkäufer darauf hinweisen
müssen…doch wennn er schreibt man solle es sich shcon vorher
angucken, grad auch bei dem Wert, dann kauft man ja nicht
einfach die Katze im Sack!
falsch. Richtig ist, dass auch ein bei Ebay gekauftes Auto, Fahrrad, Faltboot usw. usw. frei von Sach- und Rechtsmängeln übereignet werden muss. Es muss also dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen. Ich zumindest kenne keinen Abschnitt im BGB, in dem geregelt ist, dass das bei Ebay anders sei.
(Tipp: Autos gebraucht beim Händler kaufen, da ist wenigstens
noch Garantie drauf
)
Auch falsch. Kein Händler ist verpflichtet eine Garantie einzuräumen.
Hallo,
Angenommen jemand ersteigert ein KFZ bei Ebay, wie bindend
sind die Gebote?
was ist die Maßeinheit für bindend? Voll, ganz, 100%? Sie sind bindend.
Ist in meinen Augen problematisch, ein KFZ zu kaufen, ohne es
gesehen zu haben, bzw eine Probefahrtdurchgeführt zu haben.
Finde ich auch. Wer das aber so sieht, sollte nicht bei Ebay handeln.
Also angenommen jemand merkt nach dem Ersteigern bei der
Sichtung des Fahrzeugs, dass es nicht rund läuft etc, muss er
es trotzdem bezahlen?
Es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde, ob der Mangel bekannt war und ob die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde.
Zahlen muss man in jedem Fall. Ist das Auto mangelhaft, muss der Käufer aber auch nachbessern.
Vielen Dank im Voraus
Bitte.
Ne nix falsch. Klar gilt bei eBay keine Garantie, keine Gewährleistung. Wurde bei dem Verkauf auf starke Mängel nicht hingewiesen, dann gilt das auch als Betrug. Wie gesagt wurde:
" Es muss also dem vertraglich
vereinbarten Zustand entsprechen" ist dies nicht der Fall, so kann man das auch anfechten!
Natürlich ist er dies nicht unbedingt verpflichtet. Jetzt wo man für 2500€ lieber ein neues Auto kauft liegen die gebrauchten wie Blei in den Verkaufsräumen, da wird eine Garantie von 24Monaten meist mit angeboten. Kommt sicherlich auf die Firma an. Bei Mercedes, Opel, Bmw ist dies auf jeden fall so und bei den kleineren Marken auch.
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Hallo,
Ne nix falsch.
Doch. Lies die in faq:1152 genannten Gesetze.
Klar gilt bei eBay keine Garantie, keine Gewährleistung.
Nein, das gilt eben nicht so ohne weiteres. Das gilt ausschließlich dann, wenn es ein Verkauf von privat an privat ist und der Verkäufer eine entsprechenden Text dazu schreibt.
Wurde bei dem Verkauf auf starke Mängel nicht
hingewiesen, dann gilt das auch als Betrug.
Auch das stimmt nicht.
Betrug setzt die Absicht voraus, den anderen zu täuschen. Es kann aber auch ein Versehen sein. Oder Nicht-wissen.
Wie gesagt wurde:
" Es muss also dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen"
ist dies nicht der Fall, so kann man das auch anfechten!
Stimm leider auch nicht. Die Rechte von Käufer und Verkäufer findest Du in ebenfalls in faq:1152.
Bevor Du in einem Expertenforum Unsinn verbreitest, solltest Du Dich besser informieren. Ist doch nicht so schwer…
Gruß
loderunner (ianal)
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