Kfz-Beleuchtung verdeckt, aber Ersatzbeleuchtung

Hallo,

angenommen jemand moechte ueber Teile der Heckbeleuchtung seines Autos einige Klebebuchstaben anbringen wodurch z.B. zwei Bremslichter teilweise verdeckt werden - das Kfz besitzt aber vier Bremslichter - waere es in diesem Fall erlaubt zwei davon abzudecken?

Gruss

Desperado

Birnen raus - gut is…

Hallo,

Hallo!

angenommen jemand moechte ueber Teile der Heckbeleuchtung
seines Autos einige Klebebuchstaben anbringen wodurch z.B.
zwei Bremslichter teilweise verdeckt werden - das Kfz besitzt
aber vier Bremslichter - waere es in diesem Fall erlaubt zwei
davon abzudecken?

Nein, das ist so nicht gestattet.

Dieser Jemand sollte einfach die beiden Birnen aus den Fassungen entfernen u gut is. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Bei meinem Mégane hab ich seinerzeit bei der Nebelschlussleuchte auf der rechten Seite einfach noch ne Birne reingesetzt, da aus Kostengründen nur auf der linken Seite eine NSL in Funktion war.

Evtl sollte das mal mitm TÜVer des Vertrauens bestprochen werden, da ein (funktionierendes) Bremslicht ein nicht ganz unwichtiges Teil des Fahrzeuges darstellt.

Gruss

Desperado

Gruss

Mutschy

Hallo,

Dieser Jemand sollte einfach die beiden Birnen aus den
Fassungen entfernen u gut is.

Alles, was am Auto angebracht ist, muss auch funktionieren. Das Abkleben soll nicht erlaubt sein, dass Entfernen der Birnen aber schon? Seltsame Auffassung.

Bei meinem Mégane hab ich seinerzeit bei der
Nebelschlussleuchte auf der rechten Seite einfach noch ne
Birne reingesetzt, da aus Kostengründen nur auf der linken
Seite eine NSL in Funktion war.

Was für ein Quatsch soll das denn sein? Entweder hat Dein Vorbesitzer die Birne aus genau den Gründen entfernt, die Du oben vorgeschlagen hast oder es war ein Fehler ab Werk (den ich mir nicht vorstellen kann). Aus Kostengründen eine Birne weglassen ist schlicht verboten.

Evtl sollte das mal mitm TÜVer des Vertrauens bestprochen
werden, da ein (funktionierendes) Bremslicht ein nicht ganz
unwichtiges Teil des Fahrzeuges darstellt.

Da braucht man nichts zu besprechen. Aus genau dem Grund, den Du hier selber angibst.

Gruß
loderunner

Hallo,
nein, das einfache abkleben ist definitv nicht erlaubt. Nach §19 StVZO Absatz 2 (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html) erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, die eine Gefährdung von Verkehrsteinehmern erwarten lassen. Es sei denn, wenn diese Änderungen gemäß Absatz 3 genehmigt worden sind. Ob sie genehmigungsfähig sind, geht aus §53 StVZO hervor (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__53.html). Ich vermute mal einfach drauflos: Du hast ein älteres Fahrzeug mit hinter der Heckscheibe angebrachten Zusatzbremsleuchten. Diese sind aber vermutlich weder an der richtigen Position (Absatz 2) noch sind sie gemäß Absatz 9 an nicht beweglichen Teilen angebracht.
Das komplette Stillegen der Beleuchtung wie im anderen Post empfohlen ist natürlich ebenfalls verboten, siehe $49a StVZO (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__49a.html) Absatz 1. Und ‚wo kein Richter‘ ist in diesem Fall ein wirklich blöder Tip - mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug möchte ich weder in eine Verkehrskontrolle geraten noch einen Unfall haben.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Loderunner,

Danke fuer die Tipps, aber ich bin mir immer noch nicht sicher ob es in diesem Beispielfall nicht doch erlaubt ist die beiden Zusatzlichter einfach abzuklemmen. Denn das Auto (Daewoo Espero) hat in der Ruecklichtleiste vier Blinker und vier Ruecklichter (waren doch keine Bremslichter) wovon ich die beiden mittleren fuer ueberfluessig halte - aber wie das mit der Betriebserlaubnis ist weiss ich nicht genau.

Gruss

Desperado

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Hallo,

ich nehme an, daß die angesprochenen Lampen zur „Normalausstattung“ des Wagens gehören und nicht nachträglich (legal) eingebaut wurden.

Das Fahrzeug wurde also so wie es dasteht zugelassen. Wenn man nun etwas an dieser Fahrzeugkonfiguration ändert, kann es sein, daß die Betriebserlaubnis erlischt.

Als Laie durchschaut man oft nicht, warum etwas an einem Fahrzeug so und so gemacht wurde. Für Rücklichter gelten bestimmt irgendwelche Regel z.B. über eine Distanz X muß ein Lichtkegel mit einem Öffnungswinkel Y über eine konstante Lichtmenge Z ausgestrahlt werden.

Ob diese Regel nun mit einer großen Lampe oder mehreren kleinen errecht wird ist Nebensache.

Gerhard