KFZ beschlagnahmen

Moin Gemeinde
bei uns hat sich folgende Diskussion hochsterilisiert.
Mal angenommen Biker A fährt mit seiner dezent umgebauten Maschine durch die City … Polizist B und C halten ihn an und meinen da sind einige Sachen nicht TÜV gemäß. Wohlgemerkt an dem Bike oder Auto ist nichts verbaut was gestohlen ist.
Wir müssen die Maschine sicherstellen.
Dürfen die beiden das? Wenn ja warum?
Das sind doch sehr schwere Eingriffe in Rechte von A?

Also
ich bedanke mich schon mal
MFG
Mike

Hallo !

Betriebserlaubnis erloschen,also Fahren mit nicht zugelassenem und damit auch nicht versicherten Fahrzeug.
Weiterfahrt wird untersagt. Krad muss geschoben oder aufgeladen werden und darf bis zur TÜV-Abnahme oder Rückbau nicht mehr benutzt werden.

Beschlagnahme oder Sicherstellung kann m.E. nur angeordnet werden,wenn erhebliche Zweifel bestehen,das Krad wird tatsächlich nicht mehr mit eigener Kraft fortbewegt.

Aber selbst da könnte ja eine Kralle durchs Vorderrad das mildere Mittel sein.

Allerdings könnte eine Vorführung durch die Polizei beim TÜV veranlasst werden,man lässt dorthin abschleppen. Je nach Prüfergebnis wird dann dort die Zulassungsplakette entfernt und das Fahrzeug muss beim TÜV stehenbleiben und aufgeladen abgeholt werden.
Das wäre ja keine Beschlagnahme oder Sicherstellung.

Das Fahrzeuge in Polizeibegleitung zum Prüfdienst oder zur Öffentlichen Waage begleitet werden,ist nichts ungewöhnliches.
Dort erst entscheidet sich,Weiterfahrt oder Stilllegung wegen Mängeln.

MfG
duck313

Wir müssen die Maschine sicherstellen.
Dürfen die beiden das? Wenn ja warum?

Beweissicherung zur Feststellung der Mängel.

Wäre es „nur“ ein abgefahrener Reifen, dann wäre eine Beweissicherung in dieser Art nicht erforderlich.
Aber bei Umbauten hat der Polizist das Recht, das Fahrzeug einem Gutachter zu überstellen.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Das sind doch sehr schwere Eingriffe in Rechte von A?

A hat eine Genehmigung, gefährliche Maschinen auf öffentlichen Straßen zu betreiben. Er hat sich bei Ausübung dieses Rechts an die Bedingungen zu halten, die ihm vorgegeben sind.
Eine der Bedingungen ist, dass diese Maschinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Tun sie es nicht, dann ist sein Recht auch verwirkt.

Es gibt kein Grundrecht auf Führen von Kraftfahrzeugen.
Entweder man hält sich an die Regeln - oder eben nicht.
Dass man bei einem befründeten Verdacht auf illegale Umbauten den Fahrer nicht mit der Maschine nach Hause lässt, ist doch klar.
Immerhin schlummert dort in der Garage wohl z.B. der originale Auspuff.

Hallo,

eine Beschlagnahme nach 94 StPO kommt m.E. nur dann in Frage, wenn es zur Beweissicherung in einem Strafverfahren erforderlich ist. Andere Rechtsgrundlagen gäbe es zwar auch, aber die liegen recht weit entfernt.

Möglich wäre das z.B. bei einem vermuteten Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Natürlich kämen auch Beschlagnahmen bei anderer Straftaten in Frage, aber die gibt der Sachverhalt nicht her.

Wohlgemerkt an dem Bike oder Auto ist nichts verbaut was gestohlen ist.

Ist der Fahrzeughalter sicher? Evtl. käme dann die Beschlagnahme naach § 111b StPO in Frage.

Eine Beschlagnahme nach Polizeirecht ist hier ebenfalls nicht zu erkennen.

Gruss

Iru

Hallo,

Aber bei Umbauten hat der Polizist das Recht, das Fahrzeug einem Gutachter zu überstellen.

Theoretisch: Ja. Allerdings wäre eine Beschlagnahme eines vermutlich teuren Motorrades lediglich zur Ahndung einer Owi kaum verhältnismäßig.

Was bei Umbauten evtl. drin wäre, das wäre die Untersagung der Weiterfahrt nach polizeirechtlichen Vorschriften, da der weitere Betrieb des Fahrzeugs eine zu große Gefahr darstellen würde. Erst wenn dieser Polizeiverfügung nciht gefolgt, wird, dann könnte das Motorrad (nach Polizeirecht) beschlagnahmt werden.

Gruss

Iru

bei uns hat sich folgende Diskussion hochsterilisiert.

Ihr mögt es keimfrei, was…?! Bruno Labbadia lässt grüßen…

Sry, Ich konnte das einfach nicht lassen! :wink:

Bommel

Hi Bommel
ich auch nicht :wink: aber das Wort ist einfach klasse.
LG
Mike

Selbstverständlich dürfen sie das. Wenn sie einen berechtigten Verdacht haben.

Etwas zu „stehlen“, wäre eine Straftat. Ein vom TÜV nicht genehmigtes Teil einzubauen, ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Die Polizei hat dich nicht angehalten weil du eine Straftat begangen hast, sondern weil scheinbar etwas nicht den TÜV-Richtlinien entspricht. Das ist fast so als ob Du im Halteverbot parkst. Bring’s in Ordnung, zahl die Verwarnung, und das Thema ist erledigt.