Liebe Spezialisten,
Euer fachlicher Rat kann nur noch helfen. Seit Jahren selbständig, und jedes Jahr wurden alle Kfz. Betriebskosten in das Einzelunternehmen berücksichtigt. 2007 und 2008 hat das Finanzamt das auch so anerkannt. Jetzt sitzt an der Jahresabrechnung von 2009 eine andere Sachbearbeiterin, die alles mögliche ändert. Sie hat z.B. die kompletten Kfz.-Betriebskosten (Aussendienst) komplett gestrichen. Das bedeutet von den € 3.200,-- möchte sie jetzt über 600 Euro Vst. zurück bezahlt bekommen. Das Fahrzeug wird zu 100% geschäftlich genutzt, jetzt möchte sie ein Fahrtenbuch nachträglich von 2009 haben. War das bis dato vielleicht nur Glück 2007/2008, oder kann jemand sagen, ob diese 100% Kürzung steuerrechtlich korrekt ist?
Vielen lieben Dank Ira
Vielen lieben Dank Ira
Sie hat z.B. die kompletten
Kfz.-Betriebskosten (Aussendienst) komplett gestrichen. Das
bedeutet von den € 3.200,-- möchte sie jetzt über 600 Euro
Vst. zurück bezahlt bekommen.
Die Bearbeiterin sollte eine Begründung hierfür haben. Wenn die Begründung hier im Forum mal geäussert wird, kann dazu auch Stellung genommen werden.
Das Fahrzeug wird zu 100%
geschäftlich genutzt, jetzt möchte sie ein Fahrtenbuch
nachträglich von 2009 haben.
Das erachte ich als korrekt. Es ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wird. Dies kann über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden oder eben glaubhaft gemacht. Glaubhaft gemacht bedeutet, dass es sich durch die Lebensumstände ergibt, z.B. wenn der Steuerpflichtige alleinlebend ist, das betriebliche Fahrzeug ist ein VW Polo und er hat noch eine Mercedes S-Klasse im Privatvermögen. Dann kann man davon ausgehen, dass der Polo nur geschäftlich genutzt wird. Man kann muss aber nicht.
Wenn nichts von beidem greift, sind wir bei der 1% Regelung (Vorbehaltlich der ersten Frage)
War das bis dato vielleicht nur Glück 2007/2008
Glück dass niemand gefragt hat.
Gruß
Derschwede77