Ich habe ein 30 Jahre altes, lange stillgelegtes Auto wieder soweit hergerichtet, dass es fahrbereit ist und alle Leuchten funktionieren.
nun möchte ich es (natürlich noch ohne TÜV) mit roten Kennzeichen über eine Strecke von 200 km zu meinem Wohnort überführen.
Mein Problem: Ich bin kein Kfz-Spezialist und konnte bei diesem Auto nicht sämtliche Systeme auf Herz und Nieren prüfen, und kann daher die vollkommene Betriebssicherheit nicht mit absoluter Sicherheit garantieren (Reifen könnten ermüdet sein und platzen, Bremsen könnten plötzlich ausfallen, etc.).
Kann ich belangt werden, wenn durch solch einen, für mich verdeckten Schaden ein Unfall passiert?
Danke für einige Tipps!!
Grüße
Jörg