Kfz-Betriebssicherheit mit rotem Kennzeichen

Ich habe ein 30 Jahre altes, lange stillgelegtes Auto wieder soweit hergerichtet, dass es fahrbereit ist und alle Leuchten funktionieren.
nun möchte ich es (natürlich noch ohne TÜV) mit roten Kennzeichen über eine Strecke von 200 km zu meinem Wohnort überführen.

Mein Problem: Ich bin kein Kfz-Spezialist und konnte bei diesem Auto nicht sämtliche Systeme auf Herz und Nieren prüfen, und kann daher die vollkommene Betriebssicherheit nicht mit absoluter Sicherheit garantieren (Reifen könnten ermüdet sein und platzen, Bremsen könnten plötzlich ausfallen, etc.).
Kann ich belangt werden, wenn durch solch einen, für mich verdeckten Schaden ein Unfall passiert?

Danke für einige Tipps!!

Grüße
Jörg

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo,

für konkrete Fälle darf in diesem Forum leider keine Beratung erfolgen, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößen würde.

Grundsätzlich dienen die roten Kennzeichen jedoch Überführungs- und Probefahrten. Versicherungstechnisch besteht im Haftpflichtbereich immer Versicherungsschutz sofern kein Vorsatz vorgeworfen werden kann.

Gruß Knipser

Hier kann ich leider nicht helfen.

Hallo,

alles was nicht „grob fahrlässig“ herbei geführt wird ist versichert…

ansonsten kann das NUR der Versicherer des Kennzeichens beantworten…
warum faregn Sie da nicht nach…???

MfG

Du brauchst kein Spezi sein, Gesetze gelten für alle. Und die besagen nach meinen Kenntnissen - ich bin aber kein Jurist - , dass du stets ein verkehrssicheres Fahrzeug haben sollst.
Insoweit sehe ich eine deutliche Möglichkeit, wenn du billigend in Kauf nehmend - es könnte nicht alles i. O. sein - damit fährst und einen Unfall hast, dass der KH-Versicherer dich in Regreß nimmt.
Es handelt sich hierbei aber mehr um eine juristische als um eine versicherungstechnische Frage. Deswegen empf. ich dir, wende dich an einen Juristen.

Kfz-Betriebssicherheit mit rotem Kennzeichen
Hallo Jörg,

wir vom Team kodal24 würden Dir das nicht empfehlen, kannst davon ausgehen, dass im Schadensfall es definitiv zu Schwierigkeiten kommen wird. Regressforderung wären dann vorprogrammiert.

Unser Tip, am besten beim Versicherer kurz schriftlich Anfragen. Falls Dir die Antwort ein Wenig geholfen hat, dann würden wir und über ein Hilfreich-Klick sehr freuen.

http://www.kodal24.de/