KFZ- Brief als Sicherheit tauglich?

Hallo Juristen + Bänker!

Ist ein „KFZ- Brief“ (= Zulassungsbescheinigung Teil II) eine geeignte Sicherheit für einen Kredit für das betreffende KFZ?

Zumindest früher war das genügend Sicherheit (z.B. für die Bank) - heute nicht mehr?

Warum?

Gruß

Timsy

Der Kfz-Brief als solcher ist untauglich. Eine Sicherungsübereignung des Wagens ist ein beliebtes Sicherungsmittel. Da dann der Bank das Kfz gehört, steht ihr auch der Kfz-Brief zu.