Hallo,
kann man bei der Angabe der Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte zusätzlich das mitgenutzte Fahrzeug des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft angeben?
Besonderheit: Das FA fordert Nachweise über die gefahrenen km, da Arbeitsstätte weit entfernt liegt.
Erklärung des Sachverhaltes:
Die Partner tauschen die PKW zur Erledigung ihrer Wege, da das jeweils eigene Auto nicht zweckmäßig ist. Zum Beispiel: Eines der Fahrzeuge ist ein 2-Sitzer und somit zur Beförderung des Familiennachwuchses ungeeignet (zu geringes Ladevolumen allgemein) und gesetzmäßig nicht gestattet (Babyschale nicht mit aktiviertem Airbag). Dieses wird dann vom Partner benutzt der ohne Kind unterwegs auf Arbeit ist.