KfZ des Partners mit ansetzbar?

Hallo,

kann man bei der Angabe der Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte zusätzlich das mitgenutzte Fahrzeug des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft angeben?

Besonderheit: Das FA fordert Nachweise über die gefahrenen km, da Arbeitsstätte weit entfernt liegt.

Erklärung des Sachverhaltes:

Die Partner tauschen die PKW zur Erledigung ihrer Wege, da das jeweils eigene Auto nicht zweckmäßig ist. Zum Beispiel: Eines der Fahrzeuge ist ein 2-Sitzer und somit zur Beförderung des Familiennachwuchses ungeeignet (zu geringes Ladevolumen allgemein) und gesetzmäßig nicht gestattet (Babyschale nicht mit aktiviertem Airbag). Dieses wird dann vom Partner benutzt der ohne Kind unterwegs auf Arbeit ist.

Hallo,

ja, kann man, da die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig gewährt wird.

Jetzt muss man nur glaubhaft darlegen können, dass die Gesamtfahrleistung beider Kfz den gefahrenen Km entspricht.

Gruß
Lawrence

Vielen Dank für die Antwort.

Im Elsterformular ist es leider nur möglich eine weitere Arbeitsstätte hinzuzufügen. Die Zeile 31 in der Anlage N, in der man das amtliche Kennzeichen des genutzten PKW angibt, lässt sich leider nicht duplizieren.

Wie geht man in einem solchen Fall vor?