mir ist es zur Zeit eigentlich garnicht nach lachen. Ich habe mir vor 4 Monaten einen neues Oberklasseauto gekauft, ich habe seit dem viel viel Geld und Zeit in das Auto investiert. Mir wurde das Auto vor der Haustüre nun geklaut und ein paar KM weiter aufbebrochen und ausgebrannt gefunden. Es wurden laut Aussage der Feuerwehr/Polizei das Navi und die Scheinwerfer noch entwendet. Wer sowas macht ist mir fraglich, ein paar € da rausholen und kemand sein Traumauto so zurichten.
Meine Frage jetzt eher zur Versicherung. Ich habe damals zum Glück eine Vollkasko abgeschlossen. Gibt es da jetzt Unterschiede zwichen Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert? Ich habe gerade mal geschaut was vergleichbare Auto kosten, da geht es zur Zeit ab 12000-13000€ los, leider keiner mit der Ausstattung zu finden die ich hatte. Bekomme ich das Geld dann auch komplett ausgezahlt oder wird da die MWST abgezogen?
ich kenne das so, dass wenn man das nicht machen lässt sondern es selbst macht (oder mit dem Mangel lebt) die MwSt. abgezogen wird. Aber wenn er sich ein anderes Auto kaufen würde, würde da nicht die MwSt. abgezogen, oder??
neu = neu angeschafft, nicht neu = farbrikneu. „viel Geld und Zeit investiert“ klingt auch eher nach einem älteren Fahrzeug. Die Frage anch Zeitwert und Wiederbeschaffungswert auch.
es war natürlich kein neues Auto Es handelte sich um ein 7er BMW BJ 2006/2007. Das mit der MWST ist natürlich ärgerlich. Wenn jetzt also vergleichbare ca. 12000-13000€ kosten (zeigen mir auch Durchschnittspreise an) bekomme ich als Bsp. nur die 12000€ - 19% Mwst ?
Ohne MwSt ist natürlich Unsinn, das trifft hier gar nicht zu.
Wichtig: EIGENEN Gutachter bestellen, AUF KEINEN FALL den von der Versicherung! Lass Dir einen empfehlen, was dabei als Wert rauskommt ist was ganz anderes als das, was die Versicherung schätzen lassen würde!