Hallo,
ich beschließe gerade mich gegen eine Versicherung zu wehren.
Vorfall: Versicherungsnehmer parkt neben mir, schlägt seine Tür auf, verliert sie aus der Hand, und beschädigt mein daneben parkendes Auto (ich war gerade am weggehen, als ich den Schlag hörte). Es ist eine Beule entstanden.
Wir beschlossen es über seine Versicherung abzuwickeln. (eine „Direktversicherung“…)
Dort angerufen, und mir wurde gesagt, ich solle den Schaden erfragen. Also zu meiner Autowerkstatt (Renault) und nachgefragt. Diese sagten mir, es würde 60 € kosten einen Kostenvoranschlag zu erstellen, ich solle klären, ob die Versicherung das zahlt. Dort angerufen, sie sagten, sie zahlen das nicht und wollten mir einen Versicherungseigenen Gutachter schicken. Dies behagte mir aber nicht, ich sagte ich lass lieber von meiner Werkstatt einen KV erstellen, zu Not trage ich die Kosten.
Ich habe nicht vor den Schaden reparieren zu lassen, das wusste die Versicherung von Anfang an, weil sie es gefragt hatten.
Mir wurde ein KV in Höhe von (Betrag leicht geändert) 650 € + MwSt. erstellt.
Diesen musste ich dann im Original zur Versicherung schicken (habe ihn aber vorher nochmal eingescannt).
60 € für den Kostenvoranschlag habe ich direkt an das Autohaus überwiesen.
Nun erhielt ich ein Schreiben der Versicherung. Darin eine „Detailabrechnung“ (
Kostenvoranschlags-Abzug
Hallo,
ohne abschließend alles zu beantworten:
- hinterfrage, welche Abzüge im Detail aus dem Kostenvoranschlag gemacht wurden
- hinterfrage, welchen Stundensatz angesetzt wurde
- fordere 40 bis 50 Euro Kostenpauschale für Dich für die Schadenregulierung an (z.B. Telefon, Fax, die „Umstände“ damit, wird in der Regel entschädigt
- die Kosten für den Kostenvoranschlag kannst Du imho deswegen nicht ansetzen, da die Versicherung Ihren Gutachter (für dich kostenlos) beauftragt hätte.
Bei den Themen Anwaltskosten etc. solltest Dir das Kosten/Chance Verhältnis betrachten. Letztlich geht es um 125 Euro abzgl. der 40-50 Euro, die Du mit dem Tipp oben erhälst und es gibt für Dich auch immer noch eine Schadenminderungspflicht. Ich schätze, auf den Kosten würdest Du sitzenbleiben. Es sei denn, es kommt zum Gerichtsverfahren und zu einem entsprechenden Urteil…
Andreas
Hallo,
dies soll keine Rechtsberatung darstellen, sondern nur zum Nachdenken anregen:
Aus leidvoller Erfahrung mit (reinen) Direktversicherern und guter Erfahrung mit normalen Versicherern:
Direktversicherer beschäftigen zur Schadensabwicklung häufig Kaufleute ohne juristisches Hintergrundwissen, ich nehme mir als Geschädigter daher immer einen Rechtsanwalt und einen eigenen Gutachter, um meine Ansprüche durchzusetzen. Selbst dann kann es schwierig werden und lange dauern. Im Ergebnis wird das für den Direktversicher sehr teuer, aber wer nicht kooperiert, hat es nicht anders verdient. Beim letzten Fall hat der Direktversicherer die Informationen der Polizei nicht angefordert, aber auf Rückfrage mitgeteilt, erst nach Vorlage der Informationen der Polizei regulieren zu wollen. Mein Anwalt hat das Problem dann für die gegnerische Versicherung und auf deren Kosten gelöst.
Andere Versicherer nehmen notfalls mit Hilfe eigener Juristen eine rechtliche Einschätzung vor und zahlen von sich aus, was dem Geschädigten zusteht, wenn der Unfallverursacher ehrliche Angaben gegenüber seiner Versicherung macht. Ich versuche es dann zunächst ohne eigenen Gutachter und Anwalt, was der Versicherung Kosten erspart. Im aktuellsten Fall hat mir die gegnerische Haftpflichtversicherung unaufgefordert den Nutzungsausfall für die Reparaturdauer bezahlt, hier verzichte ich dann auf eine Pauschale für meinen Aufwand.
Normale Versicherer nehmen gerne Gutachter renomierter Organisationen, ich selbst mache das auch. Die von Direktversicherern beauftragten Gutachter waren den KFZ-Werkstätten nur als Gutachter für Direktversicherer bekannt…
Gruß,
Bernd Schneider
Hallo !
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hat die Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellt und zusätzlich zu den Kosten für diesen eine Gebühr verlangt ?!?
Nun, zunächst einmmal geben Verbraucherzentralen regelmässig den Tipp sich nicht darauf einzulassen. Zumal die Gebühr recht hoch ist.
Soviel erst einmal dazu.
Bzgl. der Versicherung hat diese selbstverständlich das Recht einen Sachverständigen einzuschalten. Auf eigene Kosten. Grundlage der Abrechnung ist dann zunächst einmal das Gutachten.
Hierzu möchte ich sagen, dass Werkstätten auch ganz gerne bei Versicherungsschäden sehr sehr grosszügig rechnen. Insofern absolut verständlich.
Die meisten Versicherungen setzen jedoch unterschiedlich hohe Beträge an ab denen sie einen Gutachter einsetzen.
Solltest du der Meinung sein das die Schadenhöhe nicht dem Gutachten der Versicherung entspricht kannst du selbstverständlich ein Gegengutachten erstellen lassen. Im Zweifelsfall müsste dann geschlichtet werden. Erfahrungsgemäss fällt auch das eigene Gutachten nicht viel anders aus (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Lässt du den Schaden nicht in der Werkstatt regulieren bekommst du den Rechnungsbetrag ohne Mwst. überwiesen. Diese wird seit einer Änderung im BGB grundsätzlich nicht mehr überwiesen, da nicht entstanden. Gibst du ihn dann doch in die Werkstatt wird die Mwst nachträglich an diese überwiesen.
In der Praxis hab ich selbst Fälle gehabt wo die tatsächlichen Kosten dann etwas höher waren als im Gutachten. Ein Anruf des Meisters bei der Versicherung und der Differenzbetrag wurde anstandslos überwiesen. Da trennt sich halt die Spreu vom Weizen, sprich gute von weniger guten Versicherungen.
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Vielen dank allen für die Beratung.
ich habe wie ich es mir gedacht einen frechen brief an die versicherung geschrieben und neben den einbehaltenen 65 € weitere 50 € kostenpauschale für mich verlangt.
ich habe ihnen gesagt dass der abzug nicht rechtmäßig sei, paar bgh urteile aufgeführt, und gesagt, wenn sie nicht zahlen müsse ich mir auf ihre kosten einen RA nehmen, und das sie das mit sicherheit mehr kostet.
heute kam dann ein brief. sie zahlen mir die 65 € sowie 20 € kostenpauschale. keine weitere stellungsnahme oder so.
naja, ist ok so finde ich. aber schon eine frechheit, pauschal ma 10 % abzuziehen.
werkstätte dürfen wohl eine gebühr für einen kv nehmen, da ihnen ja ein aufwand entsteht, soweit ich das mitbekommen habe.