Hallo,
das Fahrzeug brauch definitiv nur eine Versicherung.
Es ist richtig, dass du die Versicherung die auf deinen Mann lief, nicht innerhalb des Jahres wechseln kannst.
Der Vertrag muss zum 01.01. von deinem Mann gekündigt werden.
(vorrausgesetzt es ist kein Saisonkennzeichen?!)
Zum 01.01. kannst du dann eine neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft auf deinen Namen abschließen.
Die Versicherung (B) muss den Vertrag ab Beginn aufheben, wenn das Fahrzeug für den selben Zeitraum bereits bei A verischert war.
Zur Aufhebung braucht B aber einen Nachweis der Doppelversicherung. Kann ja sonst jeder behaupten, dass das Auto woanders versichert war.
Ein guter Versicherugnsvertreter wird sich aber für dich darum kümmern - sprich da am Besten deinen Ansprechpartner an.
Da du §117 VVG erwähnst: Hattest du Versicherung B schon einen Schaden gemeldet, der von denen auch beglichen wurde? Dann ist klar, dass die das Geld von dir wieder haben wollen… aber wie gesagt - wende dich da am Bestern noch mal an deinen Ansprechpartner!
Ich hoffe das hilft weiter.
LG