KFZ - doppelt versichert? - doppelt zugelassen?

Hallo,
es geht um mein Auto (Brief + Schein = mein Auto). Bisher wurde mein Auto von meinem Mann versichert (Er = Versicherungsnehmer).
Nach der Trennung wollte ich mein Auto selbst versichern und habe eine neue Versicherung bei (B) beantragt. Auf Aussage der bisherigen Versicherung (A), gibt die mein Auto nicht frei, da mein Mann kein Kündigungsrecht hat.
Hab daraufhin fristgerecht den Antrag für die neue(B) widerrufen.
Mein Auto ist nun wohl auf A und B versichert und laut aussage dieser auch auf A und B zugelassen.
Geht das überhaupt? Muss ich nun beide Versicherungen zahlen?
B erkennt den Widerruf des Antrages nicht an, nur den der Versicherung und will (lt. §117 Abs.2 VVG) für ein paar Monate (da rückwirkend abgeschlossen) Geld von mir verlagen.

Was kann ich tun und was muss ich bezahlen?

Hallo,

die Sache klingt ja kompliziert. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Sie Halter des Fahrzeugs ? Im Prinzip müsste Ihr Mann die Versicherung kündigen, quasi Fahrzeugverkauf angeben, dann kann das Kfz neu versichert werden. Manche Versicherungen erkennen eine unterjährige Kündigung aber nur an, wenn sich Versicherungsnehmer UND Halter ändern, das müsste man dort erfragen. Sollte Ihr Mann auch der Halter sein, dann wäre das mit der Kündigung wegen Fahrzeugverkauf einfacher.
Wann wurde die neue Versicherung denn abgeschlossen und wann kam die Police dafür ?

Gruß,
Micha

Hallo Micha,
ich bin der Halter, da ich das Auto täglich nutze. Mein Mann kann mein Auto nicht verkaufen, da es ja mir gehört. Vers. (A) sagte, sie lässt mein Auto unter dem Jahr nicht raus, er hat kein Kündigungsrecht.
Neuer Versicherungsantrag bei (B) am 29.07. gemacht. Dann war ich im Urlaub, Versicherungsschein war schon im Briefkasten. Da ich noch in der 14-Tage-Frist war hab ich den Antrag widerrufen und als ich nix von der Versicherung hörte nochmal die Verischerung als nicht zustande gekommen widerrufen.

Der Hammer: jetzt hab ich ein Schreiben vom Kreisverwaltungsreferat bekommen: Vers. (B) hat mein KFZ Angezeigt als „ohne Haftplichtversicherung seit dem 29.07.“ - prüfen die sowas denn nicht oder bin ich nun wirklich ohne Schutz.

Uiuiui - jetzt kenne ich mich gar nicht mehr aus. Darf ich jetzt am Montag überhaupt noch zur Arbeit fahren? Kann ich mir meine Versicherung nun doch aussuchen?
Jetzt am Wochenende könnte ich nur meine Versicherung (A) anrufen, ob die mein Auto wieder versichern, da ich die Zulassungsstelle und (B) erst am Montag erreichen kann - das ist zu spät.
H I L F E !!! - Ich dachte es wär schon kompliziert genug!!!

Hallo,

ich sehe nun für den Augenblick nur folgende Möglichkeit: Versicherung A muss eine neue eVB (quasi die Deckungskarte) rückwirkend zum 29.07. bei der Zulassungsstelle hinterlegen und darlegen, dass das Kfz dort versichert ist. Durch die Hinterlegung der eVB durch Versicherung B wurde diese ‚überschrieben‘. Dann kann Ihr Mann die Versicherung fristgerecht (normalerweise spätestens 30.11. zum 31.12.2011) kündigen, und Sie können für den 01.01.2012 eine andere Versicherung abschließen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Micha

Hallo,
danke für die schnelle Antwort - echt super!

Die Vers. A kann mir heute leider nicht sagen, ob mein Auto noch auf sie zugelassen ist. Das muss ich Montag früh klären. Werde ihnen gleich Deinen Vorschlag unterbreiten.
Notfalls fahr ich mit dem Auto von meinem Bruder, bis das geklärt ist. Der reine Wahnsinn ist das!

Trotzdem werde ich versuchen das ich B nix zahlen muss. Ich will ja nicht doppelt zahlen.
Ich berichte Montag abend mal wie es gelaufen ist.
Vielen Dank - bist echt spitze!!!

Hallo,

gern geschehen.
Was ich allerdings nicht verstehe- warum will Versicherung B Geld ? Wenn die doch der Zulassungsstelle gemeldet haben, dass das Kfz seit 29.07. nicht versichert ist, dann haben die den Vetrag doch rückwirkend aufgehoben ?

Gruß,
Micha

Ich denke, die machen das nur deshalb, dass sie an ihr Geld kommen. Sollten sie mir nachweisen können, dass seit dem 29.07. keine andere Versicherung das Auto zugelassen hat - wär ihr Vertrag wieder im Spiel und ich soll zahlen.
So sehe ich die Dinge aus meiner (ahnungslosen) Sicht. Ich möchte ja keine Verisicherung prellen, aber auch nicht doppelt zahlen. Ich habe B ja auch beim Antrag erklärt, das die Versicherung noch auf meinen Mann läuft. Aber das wäre ja kein Problem lt. dessen Vertreter.
Ich hätte die neue wohl nie abschließen dürfen - aber ich dachte die kennen sich schon aus, was sie da machen.

Hallo,

selbst wenn seit 29.07. keine andere Versicherung das Kfz versichert hat, berechtigt das die Versicherung nicht, den Vertrag wieder aufleben zu lassen, denn du hast ja widerrufen.
Oh ja die Vertreter der Versicherungen… da kann ich ein Lied von singen

Gruß,
Micha

Hallo Micha,
im letzter Brief von B stand:

  • Widerruf Versicherung bestätigt (nicht des Antrags)
  • Kosten für vorläufigen Deckungszusage
    (Beitragsanspruch) kann entstehen.
  • Straßenverkehrsbehörde wird gefragt, ob und wann
    anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
  • ich erhalte Nachricht, wenn sie informiert sind.

… und ich denke sie bekommen die gleiche Nachricht wie ich bekommen habe - kein Versicherungsschutz seit 29.07.

  • das beunruhigt mich -

Mein Mann hätte mich ganz sicher informiert, wenn A ihn über die Beendigung der Versicherung angeschrieben hätte. Ich dacht bis heute - A läuft weiter.

Hallo,

das was B da schreibt klingt schon merkwürdig, sowas habe ich noch nie gehört… Ist es denn eine sehr bekannte/große Versicherung ?

Wie gesagt sollte A eine eVB bei der Zulassungsstelle mit Gültigkeit ab 29.07. hinterlegen

Gruß,
Micha

Hallo,

hab sowas auch noch nie erlebt oder gehört.
Ja ist ne große Versicherung mit 4 Buchstaben - aber ich will ja keine Rufschädigung betreiben. Für mich ist diese Versicherung für alle Zeit gestorben. Wenn die am Anfang schon so Probleme machen - dann möchte ich im Schadensfall gar nicht erst auf sie angewiesen sein!

Ich hoffe A wird das am Montag für mich regeln können. Aber echt toll, wenn man sich mal mit wem unterhalten kann, der sich da auskennt. Meine Leute sind da alle überfordert - wie ich.
D A N K E :smile:

Hallo,

fängt die zufällig mit D an ?

Ich arbeite in der Versicherungsbranche und wir vermitteln auch Kfz-Versicherungen, von daher bekommt man da schon das ein oder andere mit. Meistens sind es aber die Direkt-Versicherungen, die Probleme machen. Bei den großen liegt es eher an den Vertretern/Agenturen, die nicht immer alles korrekt abwickeln.

Gruß,
Micha

Es gibt mehrere mit 4 Buchstaben. Daher möchte ich meine nicht grundsätzlich schlecht machen. Die haben bestimmt auch zufriedene Kunden. Sorry das ich Dir nicht näheres sagen kann.

Hallo,

ja, das ist klar, aber da unsere auch 4 Buchstaben hat (nicht mit D), würde mich das interessieren (die mit D haben wir mal vermittelt).

Gruß,
Micha

Hallo,

kann ich verstehen. Aber ich möchte keiner Versicherung schaden - und mir auch nicht. Ich hab so schon genug Probleme im Moment.

Hallo,

ok. Aber schreib mir bitte, wie es ausgegangen ist.

Gruß,
Micha

Ich meld mich wieder. Bis bald.

Senden Sie der neuen Versicherung einfach den Nachweis, dass das Fahrzeug noch über Ihren Mann versichert war. Stellt Ihnen mit Sicherheit die alte Versicherung aus. Dann muss der neue Versicherer den Vertrag aufheben, da der alte Versicherer die älterenb Rechte hat. Es geht nur eine Versicherung für ein Fahrzeug!

MfG

Stephan Brückner

Hallo,
und hier ist schon das Problem. Meine neue Vers. hat es wohl geschafft die alte Vers. meines Mannes zu beenden. Das hätte eigentlich nicht funktionieren dürfen. Somit durfte ich heute nicht mal mehr mit meinem Auto in die Arbeit fahren, war nicht mehr versichert.

Wieso erfährt man sowas nicht? Wer müsste dem ahnungslosen Versicherungsnehmer denn mitteilen, dass seine Vers. nicht mehr läuft? Gibts hier keine Meldepflicht?

Somit habe ich heute die alte Vers. wieder aktiviert bzw. eine neue, nur für mich. Ich hoffe damit hat der ganze Alptraum bald ein Ende!!!

Lassen Sie sich von der Versicherung Ihres Mannes bestätigen, dass das Fahrzeug dort ständig versichert war und ist. Eine Doppelversicherung ist schaon aus rein formal juristischen Gründen überhaupt nicht möglich. Sollten Sie schon Versicherungsbeiträge bezahlt haben, muss Ihnen die neue Versicherung die Beiträge zurück erstatten. Sollte das alles nicht fruchten, kann ich Ihnen nur noch empfehlen sich einen Anwalt zu nehmen.