Also mal angenommen, jemand schließt nach sehr langer Zeit eine neue KFZ-Versicherung ab und trägt im Formular sich selber und seine Frau als Fahrer ein.
Wenn nun dieser Versicherungsnehmer
*seinen Freund das neue Auto mal fahren lässt
*oder sich von einem nüchternen Fahrer von einer Kneipe in seinem Auto nach Hause bringen läßt
* mit Freunden zusammen in Urlaub fährt und sich beim fahren abwechselt
* etc pp,
also jeweils ein Dritter mit Wissen und Zustimmung des Versicherungsnehmers das Auto fährt,
was kann dann dem Versicherungsnehmer schlimmstenfalls passieren, wenn es in so einer Situation zu einem Unfall kommt?
Ich habe es so verstanden, daß es für den Unfallgegner unerheblich ist, er bekommt sein Geld. Das ist auch nicht die Frage.
Aber wie sieht es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aus? Ginge es da nur um eine nachträgliche Streichung eines Rabattes oder könnte es sein, daß der Versicherer die komplette Summe der Schadensregulierung vom Versicherungsnehmer fordert?
Ich habe gegoogelt aber nichts konkretes gefunden. Wer hat Infos oder Erfahrungen?
Wenn nun dieser Versicherungsnehmer
*seinen Freund das neue Auto mal fahren lässt
*oder sich von einem nüchternen Fahrer von einer Kneipe in
seinem Auto nach Hause bringen läßt
* mit Freunden zusammen in Urlaub fährt und sich beim fahren
abwechselt
* etc pp,
Dann hat er sich einen Rabatt „erschlichen“, der ihm nicht zusteht.
was kann dann dem Versicherungsnehmer schlimmstenfalls
passieren, wenn es in so einer Situation zu einem Unfall kommt?
Das der Rabatt gestrichen wird und der VN die beitragsdifferenz nachzahlen muß. Außerdem kann das Unternehmen eine Vertragsstrafe fordern. Wie gesaht, beides kann passieren, muß aber nicht.
Ich habe es so verstanden, daß es für den Unfallgegner
unerheblich ist, er bekommt sein Geld. Das ist auch nicht die
Stimmt
Rabattes oder könnte es sein, daß der Versicherer die
komplette Summe der Schadensregulierung vom Versicherungsnehmer fordert?
Bei einem Kaskoschaden könnte es Probleme geben, da bin ich aber nicht sicher.
ein Nachlass wird entfallen, es wird ggf. eine Vertragsstrafe in Form einer Nachzahlung fällig (zB eine Jahresprämie) oder es ist in der Kasko ein höherer SB zu tragen.
Was die meisten Kunden „vergessen“: was passiert bei einem unklaren Hergang, wenn der Kunde den Nachweis führen muss, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist? Wenn jemand schon im Antrag nachweislich gelogen hat, hat er wohl schlechte Karten…